Urteil Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund bei eigenmächtigem Abschluss eines Wärmecontractingvertrages


Schlagworte

Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund bei eigenmächtigem Abschluss eines Wärmecontractingvertrages; Zurechenbarkeit der Verwalterkenntnis; angemessene Zeit für Abberufung und Zeitpunkt der Kenntnisnahme; laufende Verwaltung; unberechtigter Vertragsabschluss; Pflichtverletzung des Verwalters; zerstörtes Vertrauensverhältnis

Leitsätze

1. Ein wichtiger Grund für eine vorzeitige Abberufung eines Verwalters ist zu bejahen, wenn dieser ohne Kenntnis der Eigentümergemeinschaft einen Wärmelieferungsvertrag abgeschlossen hat.

2. Für die Frage, ob die Abberufung in angemessener Zeit erfolgt, kommt es auf die Kenntnis aller Wohnungseigentümer vom Abberufungsgrund an; die Kenntnis und Untätigkeit des Verwaltungsbeirats muss sich die Eigentümergemeinschaft nicht zurechnen lassen.

(Leitsätze der Redaktion)

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