Urteil Abberufung
Schlagworte
Abberufung; Verwalter; wichtiger Grund
Leitsatz
Ein wichtiger Grund für eine vorzeitige Abberufung des Verwalters kann auch darin liegen, daß eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Verwalter und Verwaltungsbeirat nicht mehr möglich ist.
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