Urteil Abberufung


Schlagworte

Abberufung; Verwalter; Einberufung; Eigentümerversammlung; Unterlassen; wichtiger Grund; Kündigung; Verwaltervertrag

Leitsätze

1. Von dem wohnungseigentumsrechtlichen Akt der Abberufung des Verwalters ist grundsätzlich die Kündigung des Verwaltervertrags zu unterscheiden. Ein Eigentümerbeschluß über die fristlose Kündigung des Verwaltervertrags wird regelmäßig dahin auszulegen sein, daß damit auch der Verwalter abberufen wird.

2. Ein wichtiger Grund für eine Abberufung des Verwalters und eine fristlose Kündigung des Verwaltervertrags kann darin liegen, daß der Verwalter nach Entstehen der Eigentümergemeinschaft eineinhalb Jahre lang keine Eigentümerversammlung einberuft.

3. Die Abberufung des Verwalters und die fristlose Kündigung des Verwaltervertrags müssen innerhalb angemessener Frist nach Entstehen des wichtigen Grundes ausgesprochen werden.

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2024 (8 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
40,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024 zum Preis von
40,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,62 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.