Urteil 70-%-Verbrauchsumlage auch beim Wärmecontracting
Schlagworte
70-%-Verbrauchsumlage auch beim Wärmecontracting; Heizkostenabrechnung; Mehrheitsbeschluss
Leitsätze
1. Auch bei Gebäuden, die mittels Wärmecontracting versorgt werden, muss gem. § 7 Abs. 1 Satz 2 HeizkostenV die Heizkostenumlage zu 70 % nach erfasstem Wärmeverbrauch erfolgen.
2. Jeder Wohnungseigentümer kann verlangen, dass für Abrechnungsperioden ab dem 1. Januar 2009 bei Gebäuden, welche die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 Satz 2 HeizkV erfüllen, die Heizkosten zu 70 % nach Verbrauch umgelegt werden.
3. Entgegenstehende Beschlüsse einer Mehrheit der Wohnungseigentümer entsprechen nicht ordnungsgemäßer Verwaltung.
(Nichtamtliche Leitsätze)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?