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Urteil Untervermietung einer Einzimmerwohnung
Schlagworte
Untervermietung einer Einzimmerwohnung
Leitsatz
Auch eine Einzimmerwohnung kann tauglicher Gegenstand der Gebrauchsüberlassung eines Teils des Wohnraums i.S.d. § 553 Abs. 1 Satz 1 BGB sein.
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