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Suchergebnis Urteilssuche (4 Urteile)

  1. 67 S 111/22 - In Sonderfällen Unterlassungsklage vor Kündigung erforderlich
    Der Fall: ...Gebrauchsüberlassung nicht mehr gerechtfertigt. Auch die 67...
    LG Berlin
    11.10.2022
  2. 67 S 190/22 - Widerruf einer langjährig gestatteten Untervermietung
    Urteil: ...Das LG Berlin [ZK 67] setzt seine mit...
    LG Berlin
    03.11.2022
  3. BVerwG 8 C 12.00 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; entschädigungslose Enteignung; Vermögenswert; Apotheke; Entzug der Betriebsbefugnis; Ausreisefall; Rechtsnachfolger; Erben
    Leitsatz: 1. Soweit der bisherige Inhaber eines nach der Verordnung der Deutschen Wirtschaftskommission zur Neuregelung des Apothekenwesens vom 22. Juni 1949 erloschenen Apothekenprivilegs die Apotheke als "Apotheke in Privatbesitz" weiterbetreiben konnte, war er nicht vollständig aus seinem Eigentum an dem Unternehmen verdrängt. Vielmehr stellte auch der fortgesetzte Apothekenbetrieb ein Unternehmen und damit einen Vermögenswert im Sinne des § 2 Abs. 2 VermG dar. 2. Beruhte der Entzug der Betriebsbefugnis für eine Apotheke in Privatbesitz auf der (illegalen) Übersiedlung des Apothekeninhabers in die Bundesrepublik, so liegt darin keine entschädigungslose Enteignung im Sinne des § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG. 3. Eine Apotheke in Privatbesitz konnte unter der Geltung der Apothekenverordnung von 1949 nicht vererbt werden. Die Erben des Apothekers sind daher nicht Rechtsnachfolger im Sinne des § 6 Abs. 1 a, § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG.
    BVerwG
    24.01.2001
  4. 3 U 117/09 - Rechtsgeschäftlicher Vermieterwechsel durch stillschweigende Übernahmevereinbarung, Schriftform, Feststellungsklage, Laufzeitverlängerung
    Leitsatz: 1. Eine Klage auf Feststellung von Rechtsverhältnissen aus der Vergangenheit ist jedenfalls dann zulässig, wenn das frühere Bestehen der Rechtsverhältnisse die Grundlage für einen von der Klägerin weiter verfolgten Anspruch bildet. 2. Ein rechtsgeschäftlicher Vermieterwechsel durch zweiseitigen Vertrag zwischen altem und neuem Vermieter - mit (notwendiger ) Zustimmung des Mieters - kann auch durch eine stillschweigende Übernahmevereinbarung zwischen Alt- und Neuvermieterin in der Weise zustande kommen, dass sie Maßnahmen hinsichtlich des Mietvertrages veranlasst und von dem Mieter die Zahlung der Mieten auf ihr Konto erbittet. 3. Die Vereinbarung einer längeren Laufzeit des Mietvertrages ist jedoch nur dann wirksam, wenn der Vermieterwechsel schriftlich beurkundet worden ist. Eine Nachtragsvereinbarung wahrt die Schriftform nur dann, wenn sich aus der Gesamtheit der durch Bezugnahme zu einer gedanklichen Einheit verbundenen Vertragsurkunden sämtliche vertraglichen Vereinbarungen ergeben. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Brandenburg
    24.03.2010