23 C 425/19 (2) - Nichterfüllung der Räumungsverpflichtung
Leitsatz:
Dem Vermieter steht kein Schadensersatzanspruch wegen
Nichterfüllung oder Schlechterfüllung der Räumungspflicht zu, wenn er den
Mieter an der Beräumung gehindert hat.
(Leitsatz
der Redaktion)