2-13 S 168/16 - Kein Ausscheren aus gemeinsamer Müllentsorgung über „Privattonne“
Leitsatz:
Besteht
in einer Wohnungseigentumsanlage eine gemeinsame Müllentsorgung, hat ein
einzelner Wohnungseigentümer keinen Anspruch darauf, dass er von der Pflicht
zur anteiligen Tragung der gemeinsamen Müllkosten befreit und ihm das
Aufstellen eigener Sammelgefäße ermöglicht wird.