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  1. VerfGH 127/10 - Verfassungsbeschwerde; Kostenentscheidung; rechtliches Gehör; Anhörungsrüge; Willkür
    Leitsatz: 1. Eine gerichtliche Kostenentscheidung kann selbständiger Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein, wenn sich der geltend gemachte Verfassungsverstoß ausschließlich auf die Kostenentscheidung und nicht auch auf die Entscheidung in der Hauptsache bezieht. Dies gilt unabhängig davon, ob die beanstandete Kostenentscheidung isoliert oder ob sie in Zusammenhang mit einer Entscheidung zur Hauptsache ergangen ist (wie Beschluss vom 20. Juni 2012 - VerfGH 119/09 - Rn. 14). 2. Wenn ein Gericht in einem Verfahren, für das keine mündliche Verhandlung vorgesehen ist (hier: Kostenentscheidung gemäß § 91 a ZPO), im Anhörungsrügebeschluss eine Begründung nachholt, anstatt das Verfahren fortzusetzen und einen neuen Beschluss mit entsprechender Begründung zu erlassen, verletzt dies nicht den Anspruch auf rechtliches Gehör.
    VerfGH Berlin
    14.11.2012
  2. 3 S 2373/20 - „Geborene“ Ausübungsbefugnis der Eigentümergemeinschaft zur Geltendmachung von öffentlich-rechtlichen Nachbaransprüchen, Festsetzung von Tiefgaragen nach § 12 Abs. 4 BauNVO ist nachbarschützend
    Leitsatz: 1. Die Befugnis, öffentlich-rechtliche Nachbaransprüche im Hinblick auf das Gemeinschaftseigentum geltend zu machen, steht nach der Neufassung des Wohnungseigentumsgesetzes der Eigentümergemeinschaft als „geborene“ Ausübungsbefugnis zu. Die anderslautende höchstrichterliche Rechtsprechung, wonach es sich bei der Geltendmachung öffentlich-rechtlicher Nachbaransprüche auch im Hinblick auf das Gemeinschaftseigentum lediglich um eine „gekorene“ Ausübungsbefugnis handelt, ist durch die Gesetzesänderung obsolet geworden.2. Die Festsetzung von Tiefgaragen nach § 12 Abs. 4 BauNVO und das hiermit verbundene Verbot oberirdischer Stellplätze ist als Festsetzung der Art der baulichen Nutzung für einen Grundstückseigentümer im Plangebiet nachbarschützend.
    VGH Baden-Württemberg
    24.02.2021
  3. VG 26 A 364.92 - besatzungsrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; Parteienvermögen; Treuhandverwaltung; Freigabe eines Vermögenswertes; Altvermögen; Altverbindlichkeiten; organisationseigener Betrieb; Beteiligungsfähigkeit
    Leitsatz: .... §§ 20 a und b PartG DDR i. V. m. der...
    VG Berlin
    24.08.1992
  4. 5 U 1782/20 - Störung der Geschäftsgrundlage durch staatlich angeordnete Ladenschließung
    Leitsatz: Staatliche Schließungsanordnungen im Rahmen der Corona-Pandemie begründen zwar keinen zur Mietminderung führenden Mangel des Mietobjektes nach § 536 Abs. 1 BGB, doch liegt eine Störung der großen Geschäftsgrundlage vor, die gemäß § 313 Abs. 1 BGB zu einer dahingehenden Vertragsanpassung führt, dass der Mieter für den Zeitraum der staatlichen Schließungsanordnung (nur) die Hälfte der vereinbarten Kaltmiete zu zahlen hat.(Leitsatz der Redaktion)
    OLG Dresden
    24.02.2021
  5. 67 S 289/23 - Anforderungen an die Verwertungskündigung
    Leitsatz: ...Mietverhältnisses (Anschluss an BVerfG, Beschl. v. 12...
    LG Berlin II
    11.03.2024
  6. 66 S 26/18 - Haftung des früheren Rechtsträgers nach Ausgliederung für spätere Ansprüche des Mieters
    Leitsatz: 1. Wird das Eigentum an einer Mietwohnung vom bisherigen Rechtsträger durch Ausgliederung und Übernahmevertrag auf eine Tochtergesellschaft übertragen, haftet der übertragende Rechtsträger nach § 133 UmwG auch für später fällig werdende Ansprüche des Mieters. 2. Das gilt auch für den Beseitigungs- und Minderungsanspruch nach einem später auftretenden Mangel an der Mietsache (hier: Wasserschaden). 3. Für spätere Verzugsschäden (Freistellung von Rechtsanwaltskosten) haftet der bisherige Rechtsträger nicht. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    03.08.2018
  7. 66 S 293/19 - Wirkung der Schonfristzahlung bei ordentlicher Kündigung
    Leitsatz: .... VIII ZR 321/14, GE 2016, 455). 2. LG...
    LG Berlin
    30.03.2020
  8. 66 S 18/18 - Rückzahlungsanspruch nach Mietpreisbremse durch Inkassodienstleister
    Der Fall: ...eingelegt und ist unter dem Aktenzeichen VIII ZR...
    LG Berlin
    13.08.2018
  9. 55 S 73/12 WEG - Ungültige Jahresabrechnung; fehlende Darstellung der Gesamteinnahmen; Ergänzungsanspruch; Abschluss Kabelvertrag; zehnjährige Laufzeit; ordnungsgemäße Verwaltung; Zulässigkeit der Nebenintervention; rügelose Einlassung
    Leitsatz: 1. Die fehlende Darstellung der Gesamteinnahmen in der Jahresgesamtabrechnung führt bei entsprechender Anfechtung des Beschlusses zur Ungültigkeit sowohl der Jahresgesamt- als auch der Jahreseinzelabrechnungen (im Anschluss an LG München GE 2010, 211). 2. Der Abschluss eines Kabelvertrags durch die Wohnungseigentümergemeinschaft mit einer zehnjährigen Laufzeit entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung. 3. Die Nebenintervention einiger Beklagter wird auch dann nicht gem. § 295 ZPO zulässig, wenn die verbliebenen Beklagten die Nebenintervention nicht gerügt haben; vielmehr ist die Zulässigkeit der Nebenintervention im WEG-Anfechtungsverfahren vom Gericht von Amts wegen zu prüfen.
    LG Berlin
    28.05.2013
  10. 4 U 172/07 - Zahlungsansprüche der Wasserbetriebe nur gegen Wohnungseigentümergemeinschaft; keine anteilige Haftung der Wohnungseigentümer in Altfällen
    Leitsatz: 1. Entgeltschuldner für Wasserlieferung und Abwasserentsorgung ist allein die Wohnungseigentümergemeinschaft, wenn nicht ausnahmsweise auch ein Vertrag mit einem einzelnen Wohnungseigentümer abgeschlossen wurde. 2. Aus dem Anschluss- und Benutzungszwang folgt keine Verpflichtung zum Vertragsschluss. 3. Eine Allgemeine Geschäftsbedingung, wonach der einzelne Wohnungseigentümer als Gesamtschuldner haften soll, verstößt gegen §§ 307, 242 BGB und ist wirksam. 4. Eine beschränkte Haftung des Wohnungseigentümers für Schulden der Gemeinschaft nach § 10 Abs. 8 WEG gilt nicht für Forderungen, die vor dem 1. Juli 2007 fällig geworden sind. (Leitsätze der Redaktion)
    KG
    24.03.2009