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  1. XI ZR 461/18 - Vermieter als Verbraucher, Vermietung und Verpachtung als private Vermögensverwaltung auch bei Umsatzsteueroption, Widerruf
    Leitsatz: 1. Erfordert die Vermietung oder Verpachtung keinen planmäßigen Geschäftsbetrieb und handelt es sich deshalb um eine private und nicht um eine berufsmäßig betriebene Vermögensverwaltung, verliert der Vermieter oder Verpächter, der einen Darlehensvertrag schließt, seine Eigenschaft als Verbraucher im Sinne des Verbraucherdarlehensrechts nicht dadurch, dass er für die Umsätze aus Vermietung oder Verpachtung nach § 2 Abs. 1, § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a, § 9 Abs. 1 UStG zur Umsatzsteuer optiert. 2. Eine langfristige Vermietung an lediglich vier Parteien erfordert im Allgemeinen keinen planmäßigen Geschäftsbetrieb, so dass der Vermieter als Verbraucher anzusehen ist. (Leitsatz zu 2. von der Redaktion)
    BGH
    03.03.2020
  2. VIII ZR 66/19 - Wohnraummietrecht nach Vertragszweck, konkludente Vereinbarung von Wohnraummietrecht bei der Vermietung von Räumen zur gewerblichen Nutzung, Weitervermietung an Dritte als Nutzungszweck
    Leitsatz: ...- VIII ZR 282/07, GE 2008, 1318 = NJW 2008...
    BGH
    13.01.2021
  3. VIII ZR 58/20 - Abgrenzung von Wohn- und Gewerberaummietrecht
    Leitsatz: ...- VIII ZR 282/07, GE 2008, 1318 = NJW 2008...
    BGH
    13.01.2021
  4. VIII ZR 232/15 - Eigenbedarf für Gesellschafter einer GbR, Umfang der Anbietpflicht einer Ersatzwohnung und Rechtsfolgen einer Verletzung der Anbietpflicht
    Leitsatz: ...- VIII ZR 271/06, NJW 2007, 2845 Rn. 15; vom...
    BGH
    14.12.2016
  5. VIII ZR 154/14 - Kündigung wegen Eigenbedarfs bei im Rahmen einer Bedarfsvorschau erkennbaren, aber bei Vertragsschluss nicht erwogenen Selbstnutzung
    Leitsatz: ...vom 21. Januar 2009, VIII ZR 62/08, GE...
    BGH
    04.02.2015
  6. VIII ZR 180/18 - Eigenbedarfskündigung und Anwendung der Sozialklausel
    Leitsatz: .... Oktober 2013 - VIII ZR 57/13, NJW-RR 2014, 78...
    BGH
    22.05.2019
  7. VIII ZR 337/21 - Formelle Anforderungen an Mieterhöhungserklärung nach der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen
    Leitsatz: ...Senatsurteil vom 20. Juli 2022 - VIII ZR 361/21...
    BGH
    20.07.2022
  8. VIII ZR 16/23 - Mietpreisbremse verstößt (noch) nicht gegen das Grundgesetz, Berliner Mietenbegrenzungsverordnung verfassungskonform
    Leitsatz: a) Die Vorschriften zur Begrenzung der Wiedervermietungsmiete in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt (§§ 556d ff. BGB; sogenannte Mietpreisbremse) verstoßen auch in der seit dem 1. April 2020 geltenden Fassung des Gesetzes zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn vom 19. März 2020 (BGBl. I S. 540) weder gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG noch gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) oder gegen die Vertragsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG). Sie greifen zudem nicht in den Schutzbereich der Berufsfreiheit gemäß Art. 12 Abs. 1 GG ein.b) Die Verordnung zur zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn gemäß § 556d Abs. 2 BGB (Mietenbegrenzungsverordnung) des Landes Berlin vom 19. Mai 2020 (GVBI. S. 343) hält sich im Rahmen des der Landesregierung von der gesetzlichen Ermächtigung eingeräumten politischen Beurteilungs- und Gestaltungsspielraums und genügt ihrerseits den verfassungsrechtlichen Anforderungen.c) Im Vormietverhältnis vereinbarte (künftige) Mietstaffeln, die wegen der zuvor erfolgten Beendigung des Vormietverhältnisses nicht mehr zur Geltung gelangt waren, sind bei der Bestimmung der Miete, die der vorherige Mieter zuletzt schuldete (§ 557a Abs. 4 Satz 1, § 556e Abs. 1 Satz 1 BGB), nicht heranzuziehen.
    BGH
    18.12.2024
  9. VIII ZB 25/10 - Anschlussberufung; selbständige Berufung; eigenständige Berufung
    Leitsatz: .... April 2003 - V ZB 71/02 -, NJW 2003, 2388...
    BGH
    29.03.2011
  10. 205 C 248/21 - Keine Mietminderung wegen Lärm- und Staubbelastung durch Bauarbeiten in der Nachbarschaft
    Leitsatz: 1. Ob der Mieter wegen der geräusch- und schmutzintensiven Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück die Miete mindern kann, richtet sich nach den gesamten Umständen des Einzelfalls, wenn eine Beschaffenheitsvereinbarung „Freiheit von Baulärm“ nicht ausdrücklich getroffen wurde.2. Dem Vermieter kann nicht einseitig das Risiko für Immissionen vom Nachbargrundstück zugewiesen werden (BGH GE 2022, 93), so dass auch bei umfangreichen Bauarbeiten über zwei Jahre (Baugerüst, Baukran, Entkernung, Bagger, Rüttelmaschinen) ein Minderungsanspruch entfallen kann.(Leitsätze der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    03.11.2022