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  1. 20 RE Miet 2/85 - Geltendmachung erhöhter Betriebskosten
    Leitsatz: Bei preisgebundenem Wohnraum kann der Vermieter nach dem bis zum 30. April 1984 geltenden Recht eine Erhöhung von Betriebskosten im Wege der Umlege nur geltend machen, soweit es sich um unter § 20 der Neubaumietenverordnung fallende Betriebskosten handelt. Eine Vereinbarung, daß auch eine Erhöhung der sich aus der Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 der II. Berechnungsverordnung ergebenden Betriebskosten durch Umlage geltend gemacht worden kann, ist selbst dann unwirksam, wenn der Vermieter insgesamt nicht mehr als die zur Deckung der laufenden Aufwendungen erforderliche Miete erhält (Wiederholung des Rechtsentscheids 20 REMiet 1/85 des OLG Frankfurt am Main).
    OLG Frankfurt/Main
    19.04.1985
  2. 10 C 608/84 - Heizkostenabrechnung bei Mieterwechsel; Heizkostenabrechnung; Heizwerttabelle; Heizgradwerte; billige Aufteilung
    Leitsatz: Die Aufteilung der Heizkosten zwischen dem ausziehenden und dem einziehenden Mieter nach Heizgradwerten ist zulässig, auch wenn dies mietvertraglich nicht vereinbart ist.
    AG Charlottenburg
    17.01.1985
  3. 10 C 608/84 - Heizkostenabrechnung bei Mieterwechsel; Heizkostenabrechnung; Heizwerttabelle; Heizgradwerte; billige Aufteilung
    Leitsatz: Werden die Heizkosten insgesamt nach Wohnflächen umgelegt und findet während der Abrechnungsperiode ein Mieterwechsel statt, dann ist die Aufteilung der Heizkosten zwischen dem ausziehenden und dem einziehenden Mieter nach Heizgradwerten zulässig, auch wenn dies mietvertraglich nicht vereinbart ist.
    AG Charlottenburg
    17.01.1985
  4. 10 C 608/84 - Heizkostenabrechnung bei Mieterwechsel; Heizkostenabrechnung; Heizwerttabelle; Heizgradwerte; billige Aufteilung
    Leitsatz: Die Aufteilung der Heizkosten zwischen dem ausziehenden und dem einziehenden Mieter nach Heizgradwerten ist zulässig, auch wenn dies mietvertraglich nicht vereinbart ist.
    AG Charlottenburg
    17.01.1985
  5. 11 C 446/84 - Zwangsvollstreckung - Instandsetzungsurteil; Instandsetzung - Vollstreckung des Titels gegen Vermieter; Zwangsvollstreckung - Verurteilung zur Instandsetzung; Erstattungsanspruch - des Mieters für Aufwendungen zur Instandsetzung
    Leitsatz: Erforderliche Mehrarbeiten im Rahmen der Zwangsvollstreckung gem. § 887 ZPO gegenüber dem titulierten Anspruch sind zulässig, wenn sich deren Notwendigkeit im Zuge der Reparatur herausstellt, ohne daß es weiterer Mahnungen und Fristsetzungen bedarf, so daß auch für so entstandene Mehrkosten gegenüber dem Vermieter ein Erstattungsanspruch besteht.
    AG Charlottenburg
    21.03.1985
  6. 11 C 679/84 - Kein Anschluß der Grundmieterhöhung wegen Renovierungsbedürftigkeit des Treppenhauses; Mietpreisbindung Altbau; Altbaumiete; Grundmietenerhöhung, Ausschluß; Mangel der Mietsache; Mängel, bauliche; Treppenhaus, Zustand; Schönheitsreparaturen
    Leitsatz: Auch dann, wenn ein Treppenhaus sich in einem Zustand befindet, der in Wohnräumen einen fälligen Anspruch auf Vornahme von Schönheitsreparaturen begründen würde, liegt nicht zwangsläufig ein Mangel im Sinne des § 3 Abs. 3 XII. BMG vor, der die allgemeine Grundmieterhöhung ausschließt.
    AG Charlottenburg
    04.04.1985
  7. 11 C 84/85 - Tierhaltung; Mietvertrag - Formularklausel über Tierhaltung; Formularklausel - Tierhaltung; Tierhaltung - Formularklausel; vertragsgemäßer Gebrauch - Tierhaltung
    Leitsatz: 1. Das formularmäßige Tierhaltungsverbot in Mietverträgen ist gem. § 9 AGBG unwirksam. 2. Der Vermieter kann Unterlassung der Tierhaltung dann nur verlangen, wenn er konkrete Störungen durch das Haustier nachweist.
    AG Charlottenburg
    02.05.1985
  8. 12 C 666/84 B - Zwangsvollstreckung - Duldungsurteil (Modernisierung); Duldungstitel - Vollstreckung; Vollstreckung eines Duldungstitels; Modernisierung - Vollstreckung eines Duldungstitels
    Leitsatz: Titel, die zur Duldung der Modernisierung verpflichten, sind einer Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung nicht zugänglich, sondern bedürfen gem. § 894 ZPO der Rechtskraft.
    AG Charlottenburg
    11.03.1985
  9. 13 C 323/85 - Modernisierung/Fahrstuhl; Modernisierung; Modernisierungszuschlag, Voraussetzungen; einstweilige Verfügung auf Duldung der Modernisierung; Fahrstuhl (als Modernisierung); Wertverbesserung; Duldungspflicht des Mieters (bei Modernisierung)
    Leitsatz: 1. Bei preisgebundenem Altbauwohnraum ist der Vermieter nicht zur Erhebung des Modernisierungszuschlages berechtigt, wenn die Verbesserung ohne Einverständnis des Mieters vorgenommen worden ist. 2. Der Mieter kann gegen einseitig begonnene Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters mit einer einstweiligen Verfügung vorgehen, wenn in sein Besitzrecht an der Wohnung oder an gemeinschaftlich genutzten Räumen durch verbotene Eigenmacht eingegriffen wird oder ihm von Maßnahmen außerhalb der Mietwohnung wesentliche Nachteile drohen.
    AG Charlottenburg
    12.06.1985
  10. 13 C 736/84 - Ausschluß der Grundmietenerhöhung; Betriebskostenerhöhung bei Neueinführung einer Betriebsart; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Grundmietenerhöhung, Ausschluß; Instandsetzung, fehlende; Hausflur, Treppenräume; Betriebsart, Neueinführung; Hauswart, Neueinstellung
    Leitsatz: 1. Der Mieter kann sich auf einen Mangel im Sinne des § 3 Abs. 3 Ziff. 4 XII. BMG (mangelhafter Hausflur) nur berufen, wenn das von ihm benutzte Treppenhaus mangelhaft ist, nicht dagegen, wenn andere Treppenflure der Wirtschaftseinheit mangelhaft sind. 2. Die durch Neueinführung einer Leitungs- und Sturmschadenversicherung sowie durch Neueinstellung eines Hauswartes entstehenden Betriebskosten sind nicht gemäß § 4 XII. BMG umlagefähig. 3. Zur Frage, was Betriebskostenerhöhungen im Sinne des § 4 XII. BMG sind.
    AG Charlottenburg
    18.03.1985