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  1. 16 C 821/84 - Betriebskostenumlage; Sozialer Wohnungsbau; einseitige Mietzinserhöhung; Verwaltungskostenpauschale; Mieterhöhungserklärung, Erläuterung
    Leitsatz: 1. Bei der Umlage der Betriebskosten kommt es nicht (allein) darauf an, in welchem Zeitraum die durch Betriebskosten erkauften Vorteile dem Hause zugute gekommen sind, sondern auch darauf, wann die Kosten dem Vermieter ins Soll gestellt worden sind. 2. Ergibt sich die Berechtigung des Ansatzes einer Mieterhöhungsposition (hier: Verwaltungskostenpauschale nach § 26 II. BV) aus dem Gesetz oder einer Rechtsverordnung, bedarf es keiner näheren Erläuterung in der Mieterhöhungserklärung nach § 10 Abs. 1 WoBindG.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    11.04.1985
  2. 5 C 103/85 - Preisrechtswidrige Leistung - Verjährung des Rückforderungsanspruchs; Verjährung - Rückzahlungsansprüche des Mieters wegen preisrechtswidriger Leistung; Herabsetzungsbescheid - Beginn der Verjährung der Rückforderungsansprüche des Mieters; Stichtagsmiete - Herabsetzungsbescheid als Verjährungsbeginn
    Leitsatz: Die Verjährung der aus einer Herabsetzung der Stichtagsmiete aufgrund eines Preisstellenbescheides sich ergebenden Rückzahlungsansprüche des Mieters beginnt erst mit der Zustellung des Preisstellenbescheides.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    13.11.1985
  3. 5 C 820/83 - Wohnwertzuschlag; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung
    Leitsatz: 1. Der Wohnwertzuschlag gem. § 5 XII. BMG in Verbindung mit § 1 Abs. 2 I. MHV-XII. BMG hält einer verfassungsrechtlichen Prüfung stand. 2. § 5 Abs. 2 Satz 2 XII. BMG wendet sich an die Rechtsauslegung.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    16.01.1985
  4. 7 C 561/84 - Mietbürgschaft als unzulässige einmalige Leistung; gerichtliche Zuständigkeit für Mietbürgschaftsklage; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; einmalige Leistung; Sicherheitsleistung; Mietbürgschaft; Gerichtszuständigkeit
    Leitsatz: § 29 a ZPO gilt auch für die Bürgschaftsklage.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    03.01.1985
  5. 8 C 558/84 - Mietverhältnis auf Zeit/Rechtswidrige Ablehnung des Fortsetzungsverlangens; befristetes Mietverhältnis - Fortsetzungsverlangen; Fortsetzungsverlangen - befristetes Mietverhältnis; Anwaltskosten - bei unberechtigtem Widerspruch des Vermieters gegen; Fortsetzungsverlangen des Mieters; Positive Vertragsverletzung des Vermieters
    Leitsatz: Ein Vermieter, der das Mieterbegehren auf Verlängerung eines befristeten Mietverhältnisses rechtswidrig ablehnt (§ 564 c Abs. 2 BGB) und erst nachdem der Mieter einen Anwalt mit seiner Interessenwahrnehmung beauftragt hat, dem Verlängerungsbegehren zustimmt, hat die Kosten des Anwalts des Mieters unter dem Gesichtspunkt der pVV zu tragen.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    14.01.1985
  6. 8 C 91/85 - Töpfermäßige Ofenreinigung als Mieterpflicht; Instandhaltungspflicht; Formularmietvertrag; Reinigung der Öfen, töpfermäßige; Abwälzung
    Leitsatz: Eine mietvertragliche Regelung, wonach die töpfermäßige Reinigung der Öfen vom Mieter zu tragen ist, wirksam; sie verstößt nicht gegen § 9 AGBG, sofern sie nicht in der Hausordnung, sondern an einer Stelle des Gesamtvertrages niedergelegt ist, an der der Mieter mit einer entsprechenden Klausel rechnen konnte.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    24.06.1985
  7. 8 C 91/85 - Ofenreinigung als Mieterpflicht; Instandhaltungspflicht; Formularmietvertrag; Reinigung der Öfen, töpfermäßige; Abwälzung
    Leitsatz: Eine mietvertragliche Regelung, wonach die töpfermäßige Reinigung der Öfen vom Mieter zu tragen ist, ist wirksam; sie verstößt nicht gegen § 9 AGBG, sofern sie nicht in der Hausordnung, sondern an einer Stelle des Gesamtvertrages niedergelegt ist, an der der Mieter mit einer entsprechenden Klausel rechnen konnte.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    24.06.1985
  8. 2 C 486/85 - Verjährung/Schadensersatz wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen; Rückgabe der Wohnung; Verjährungsfrist - Hemmung durch Verhandlungen zwischen Mieter und Vermieter; Schönheitsreparaturen - Hemmung der Verjährung durch Verhandlungen zwischen Mieter und Vermieter; Hauswart als Besitzdiener
    Leitsatz: 1. Zur Berechnung der Verjährungsfrist bei einem Anspruch des Vermieters gegen den Mieter wegen unterlassener Schönheitsreparaturen, wenn zwischen den Parteien Verhandlungen stattfanden. 2. Für die Anwendung des § 558 BGB ist der Umstand ohne Bedeutung, daß das Mietverhältnis im Zeitpunkt der Rückgabe möglicherweise noch nicht beendet war. 3. Der Hauswart erlangt als Besitzdiener, wenn ihm von einem Mieter die Schlüssel zu aufgegebenen Mieträumen ausgehändigt werden, den Besitz an den Mieträumen unmittelbar für den Vermieter, ohne daß es auf eine ausdrückliche Bevollmächtigung zur Entgegennahme der Schlüssel ankommt.
    AG Tiergarten
    10.12.1985
  9. 2 C 679/84 - Heizkostenabrechnung; Abrechnungsmodus - Heizkostenabrechnung; Änderung des Abrechnungsmodus - Heizkostenabrechnung
    Leitsatz: Änderung eines stillschweigend vereinbarten Abrechnungsmodus für Heizkosten bedarf der Zustimmung des Mieters. Für die Sachgerechtigkeit des gewählten neuen Abrechnungsmodus trägt Vermieter die Darlegungslast.
    AG Tiergarten
    09.04.1985
  10. 3 C 65/85 - Badezimmer, Beheizbarkeit; Mietvertrag - Umfang der Gebrauchsgewährungspflicht; vertragsgemäßer Gebrauch; Badezimmer - Beheizbarkeit; Ofenheizungswohnung - Beheizbarkeit des Badezimmers; Beheizbarkeit - Badezimmer in Ofenheizungswohnung; Gebrauch der Mietsache
    Leitsatz: Bei einer Altbauwohnung mit Ofenheizung gehört Beheizbarkeit des Badezimmers nicht zum gemäß § 536 BGB geschuldeten Zustand der Mietsache.
    AG Tiergarten
    04.03.1985