« neue Suche
Suchergebnis Urteilssuche (61 - 70 von 249)
Sortierung:
-
REMiet 1/85 - Kündigung des Mieters; Arbeitnehmer im privaten Dienstverhältnis; Mietverhältnis; Beendigung; Kündigung (Mieter); Beamtensonderkündigungsrecht; analoge Anwendung; bei privatem DienstLeitsatz: Ein Arbeitnehmer, der nicht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis steht, kann ein auf bestimmte Zeit abgeschlossenes Mietverhältnis über Wohnraum nicht deshalb vorzeitig kündigen, weil er an einen anderen Wohnraum zieht, um das Arbeitsverhältnis bei seinem Arbeitgeber an einem anderen Dienstort fortzusetzen, nachdem am früheren Dienstort sein Arbeitsplatz weggefallen ist und er ein gleichwertiges Arbeitsverhältnis in der Nähe der gemieteten Wohnung nicht finden kann.BayObLG12.03.1985
-
REMiet 1/85 - Kündigung des Mieters; Arbeitnehmer im privaten Dienstverhältnis; Mietverhältnis, Beendigung; Kündigung (Mieter); Beamtensonderkündigungsrecht; analoge Anwendung; bei privatem DienstLeitsatz: Ein Arbeitnehmer, der nicht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis steht, kann ein auf bestimmte Zeit abgeschlossenes Mietverhältnis über Wohnraum nicht deshalb vorzeitig kündigen, weil er an einen anderen Wohnraum zieht, um das Arbeitsverhältnis bei seinem Arbeitgeber an einem anderen Dienstort fortzusetzen, nachdem am früheren Dienstort sein Arbeitsplatz weggefallen ist und er ein gleichwertiges Arbeitsverhältnis in der Nähe der gemieteten Wohnung nicht finden kann.BayObLG12.03.1985
-
OVG 4 B 66.84 - Modernisierungskosten; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Wertverbesserungszuschlag; Aufräumungskosten; Ofenabriß; Baubetreuungskosten; Bauleitung; wirtschaftliche Identität; Zentralheizungsanlage; UmlegungsmaßstabLeitsatz: 1. Kosten für Aufräumungsarbeiten stellen keinen Bauaufwand im Sinne des § 11 AMVOB dar; Aufräumungsarbeiten können deshalb auch nicht als Beginn von baulichen Maßnahmen im Sinne des § 34 AMVOB gewertet werden. 2. Beim Einbau einer Zentralheizungsanlage anstelle von Einzelöfen sind die Kosten für den Abriß vorhandener Öfen für jede Wohnung einzeln zu ermitteln. 3. Zum Ansatz von Baubetreuungskosten, wenn die wirtschaftlich mit dem Eigentümer identische Muttergesellschaft zur Bauleitung gegenüber der als Bauträgergesellschaft fungierenden Tochtergesellschaft eingeschaltet ist.OVG Berlin12.03.1985
-
OVG 4 B 67.84 - Modernisierungszuschlag; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Wertverbesserungszuschlag; Gesetzesänderung; UmrechnungssatzLeitsatz: Zur Frage, welche Fassung des § 11 AMVOB zugrundezulegen ist, wenn nicht feststellbar ist, ob mit baulichen Maßnahmen vor oder nach dem 1. April 1979 begonnen worden ist.OVG Berlin12.03.1985
-
8 C 409/84 - Instandhaltungszuschlag (Altbau); Mieterhöhungserklärung - bei Geltendmachung des Instandhaltungszuschlages; Grundmietenerhöhung - Darlegung der Kosten der InstandhaltungLeitsatz: Zur Geltendmachung des Instandhaltungszuschlags gem. § 3 Abs. 1 XII. BMG genügt es nicht, die Art der Instandhaltungsarbeit, die ausführende Firma und die Kosten anzugeben, vielmehr muß auch angegeben werden, wann die Instandhaltungsarbeiten ausgeführt wurden.AG Tiergarten13.03.1985
-
62 S 240/84 - Preisrechtswidrige Leistung - Verjährung des Rückforderungsanspruchs; Verjährung - Rückforderungsansprüche des Mieters wegen preisrechtswidriger Leistung; Rückforderung preisrechtlich überhöhter Miete - Darlegungslast; preisrechtlich überhöhte Miete - Rückforderung; Auskunftsanspruch des Mieters - über die Zusammensetzung der Miete; Mieter - Auskunftsanspruch bezüglich Zusammensetzung der MieteLeitsatz: 1. Der Mieter einer preisgebundenen Altbauwohnung trägt für die Rückforderung preisrechtlich überhöhten Mietzinses die volle Darlegungs- und Beweislast. 2. Der Mieter kann jedoch zur Sicherung seiner Rechte vom Vermieter Auskunft über die Zusammensetzung einer vertraglich nicht aufgeschlüsselten Miete verlangen und vor dem Zivilgericht Klage auf Feststellung der Rückzahlungspflicht dem Grunde nach erheben.LG Berlin14.03.1985
-
5 C 60/82 - Wohnwertzuschlag; Heizungskosten; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Heizkosten; Öltankversicherung; TankhaftpflichtversicherungLeitsatz: 1. Der Wohnwertzuschlag ist zulässig. 2. Die Kosten für die Öltankversicherung stellen Heizkosten dar.AG Wedding14.03.1985
-
13 C 736/84 - Ausschluß der Grundmietenerhöhung; Betriebskostenerhöhung bei Neueinführung einer Betriebsart; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Grundmietenerhöhung, Ausschluß; Instandsetzung, fehlende; Hausflur, Treppenräume; Betriebsart, Neueinführung; Hauswart, NeueinstellungLeitsatz: 1. Der Mieter kann sich auf einen Mangel im Sinne des § 3 Abs. 3 Ziff. 4 XII. BMG (mangelhafter Hausflur) nur berufen, wenn das von ihm benutzte Treppenhaus mangelhaft ist, nicht dagegen, wenn andere Treppenflure der Wirtschaftseinheit mangelhaft sind. 2. Die durch Neueinführung einer Leitungs- und Sturmschadenversicherung sowie durch Neueinstellung eines Hauswartes entstehenden Betriebskosten sind nicht gemäß § 4 XII. BMG umlagefähig. 3. Zur Frage, was Betriebskostenerhöhungen im Sinne des § 4 XII. BMG sind.AG Charlottenburg18.03.1985
-
2 C 5/85 - Räumungsklage - Schonfrist; Räumungsklage - Kostentragungspflicht bei vorzeitiger; Prozeßkosten - der Räumungsklage bei Zahlung innerhalb der Schonfrist; Schonfrist - Ablauf als Voraussetzung für RäumungsklageLeitsatz: Wenn der Mieter noch die Möglichkeit hat, die Kündigung nach § 554 Abs. 2 Nr. 2 BGB durch Zahlung binnen Monatsfrist unwirksam zu machen, so ist ohne Hinzutreten besonderer Umstände die vor Ablauf der Frist erhobene Räumungsklage verfrüht, eine Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe nicht erforderlich.AG Spandau19.03.1985
-
12 C 732/84 - Mietvorvertrag; Vorvertrag; Schlüsselrückgabe; Schadensersatzanspruch des Vermieters gegen Mieter (bei verspäteter Schlüsselrückgabe)Leitsatz: Wer von einem Vorvertrag, aufgrund dessen ihm die Wohnung bereits vorab überlassen worden war, zurücktritt, ist verpflichtet, dem Vermieter die Schlüssel sofort zurückzugeben. Ist der Vermieter infolge verspäteter Schlüsselrückgabe an der Weitervermietung der Wohnung gehindert, so hat er gegen den zurückgetretenen Mietinteressenten einen Schadensersatzanspruch in Höhe des für die fragliche Zeit vereinbarten Mietzinses aus §§ 282, 286, 990 II BGB.AG Tempelhof-Kreuzberg19.03.1985