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Suchergebnis Urteilssuche (51 - 60 von 249)
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6 C 360/85 - Balkon - Anbringung eines Rankgitters/Blumenkastens; Rolladen; Mietvertrag - Umfang der Gebrauchsgewährung; vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache; Gebrauch der Mietsache; Balkon; BlumenkästenLeitsatz: Der Mieter darf auf seinem Balkon ein Rankgitter aus Holz anbringen, wenn dadurch der optische Gesamteindruck der entsprechenden Gebäudeseite nicht beeinträchtigt wird.AG Schöneberg19.08.1985
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6 C 364/85 - Komfortzuschlag; Bad - Komfortzuschlag; Bad - Ersatz des Kohlebadeofens durch anderen Warmwasserbereiter; Warmwasserbereiter - KomfortzuschlagLeitsatz: Der Vermieter kann keinen Komfortzuschlag für Bad erheben, wenn der Mieter den vorhandenen Kohlebadeofen durch einen anderen Warmwasserbereiter ersetzt hat.AG Schöneberg07.10.1985
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6 C 469/84 - Wohnwertzuschlag; Modernisierungszuschlag; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Instandsetzungszuschlag; Mischeinheit; Wirtschaftseinheit; Grundmietenbestandteil; PreisstellenverfahrenLeitsatz: 1. § 1 Abs. 2 der 1. MieterhöhungsVO nach dem 12. BMG (Wohnwertzuschlag) ist wirksam (ausdrückliche Aufgabe der vom Gericht bisher vertretenen gegenteiligen Ansicht). 2. Der Eigentümer kann den Kostennachweis zur Geltendmachung des Instandsetzungszuschlages nach § 3 12. BMG auch mittels Aufwendungen eines Voreigentümers führen. 3. Bei der Berechnung der Zulässigkeit des Instandsetzungszuschlages ist bei Mischeinheiten zulässig, die gesamten Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung durch die Gesamtfläche der Wirtschaftseinheit zu teilen und den so unmittelbar je Quadratmeter Fläche errechneten Betrag dem für die jeweilige Wohnung nach § 3 Abs. 2 notwendigen Betrag gegenüberzustellen; es ist bei Mischeinheiten nicht erforderlich, die Summe der Wohnflächen und die Summe der Nutzflächen der Gewerberäume getrennt anzugeben. 4. Wohnwertzuschlag und Instandsetzungszuschlag werden Bestandteil der Grundmiete. 5. Die Preisstelle für Mieten entscheidet bei einem Verfahren nach § 11 Abs. 6 AMVOB nicht nur über die Höhe, sondern auch über den Grund des Modernisierungszuschlags; der gegenteiligen Ansicht der ZK 64 des LG Berlin vermag das Gericht nicht zu folgen.AG Schöneberg26.06.1985
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6 C 673/84 - Mietzahlungspflicht während Instandsetzungsarbeiten des Vermieters; Gebrauchsrecht (Mieter); fehlende Ausübung; vorzeitiger Auszug; Mietzins, Pflicht zur Entrichtung; Gebrauchsgewährung; Instandsetzungsarbeiten; Treu und GlaubenLeitsatz: Der vorfristig aus der Wohnung ausgezogene Mieter ist zur Entrichtung des Mietzinses nicht verpflichtet, solange der Vermieter in der Wohnung Instandsetzungsarbeiten ausführt, die die üblichen Ausbesserungen überschreiten.AG Schöneberg30.01.1985
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7 C 273/85 - Ausschluß der Grundmietenerhöhung; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Grundmietenerhöhung, Ausschluß; Instandsetzung, fehlende; Hausflur, Treppenräume; Hauptaufgang; NebenaufgangLeitsatz: Führen zu einer preisgebundenen Altbauwohnung ein Hauptaufgang und ein Nebenaufgang, liegt ein Mangel im Sinne des § 3 Abs. 3 Ziff. 4 XII. BMG nur vor, wenn der Hauptaufgang mangelhaft im Sinne dieser Vorschrift ist.AG Schöneberg09.09.1985
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7 C 98/85 - Modernisierungszuschlag (Altbau); Modernisierungszuschlag; Wertverbesserungszuschlag; Duldung des Mieters - ModernisierungszuschlagLeitsatz: Ein Modernisierungszuschlag ist nur für solche Modernisierungen zu zahlen, die im Einverständnis mit dem Mieter oder aber aufgrund eines gerichtlichen Duldungstitels durchgeführt wurden.AG Schöneberg16.06.1985
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8 C 601/84 - Instandsetzungskosten bei einem Eckhaus; Althauswohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Wohnwertzuschlag; Instandsetzungszuschlag; Fassadenerneuerung; Eckhaus; WirtschaftseinheitLeitsatz: 1. § 5 XII. BMG ist verfassungsgemäß und die darauf basierende Mieterhöhungsverordnung entspricht der Ermächtigungsgrundlage. 2. Zum Ansatz von Instandsetzungskosten im Rahmen des § 3 XII. BMG bei einem Eckhaus.AG Schöneberg14.01.1985
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2 C 5/85 - Räumungsklage - Schonfrist; Räumungsklage - Kostentragungspflicht bei vorzeitiger; Prozeßkosten - der Räumungsklage bei Zahlung innerhalb der Schonfrist; Schonfrist - Ablauf als Voraussetzung für RäumungsklageLeitsatz: Wenn der Mieter noch die Möglichkeit hat, die Kündigung nach § 554 Abs. 2 Nr. 2 BGB durch Zahlung binnen Monatsfrist unwirksam zu machen, so ist ohne Hinzutreten besonderer Umstände die vor Ablauf der Frist erhobene Räumungsklage verfrüht, eine Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe nicht erforderlich.AG Spandau19.03.1985
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5 C 117.84 - Anspruch auf Tierhaltung; Tierhaltung; Zustimmung des Vermieters; positive VertragsverletzungLeitsatz: Ist mietvertraglich vereinbart, daß jede Tierhaltung der "schriftlichen Zustimmung des Vermieters bedarf", darf der Vermieter die Zustimmung nur versagen, wenn hierfür konkrete Sachgründe vorliegen.AG Spandau05.03.1985
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12 C 732/84 - Mietvorvertrag; Vorvertrag; Schlüsselrückgabe; Schadensersatzanspruch des Vermieters gegen Mieter (bei verspäteter Schlüsselrückgabe)Leitsatz: Wer von einem Vorvertrag, aufgrund dessen ihm die Wohnung bereits vorab überlassen worden war, zurücktritt, ist verpflichtet, dem Vermieter die Schlüssel sofort zurückzugeben. Ist der Vermieter infolge verspäteter Schlüsselrückgabe an der Weitervermietung der Wohnung gehindert, so hat er gegen den zurückgetretenen Mietinteressenten einen Schadensersatzanspruch in Höhe des für die fragliche Zeit vereinbarten Mietzinses aus §§ 282, 286, 990 II BGB.AG Tempelhof-Kreuzberg19.03.1985