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  1. 6 C 360/85 - Balkon - Anbringung eines Rankgitters/Blumenkastens; Rolladen; Mietvertrag - Umfang der Gebrauchsgewährung; vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache; Gebrauch der Mietsache; Balkon; Blumenkästen
    Leitsatz: Der Mieter darf auf seinem Balkon ein Rankgitter aus Holz anbringen, wenn dadurch der optische Gesamteindruck der entsprechenden Gebäudeseite nicht beeinträchtigt wird.
    AG Schöneberg
    19.08.1985
  2. 6 C 364/85 - Komfortzuschlag; Bad - Komfortzuschlag; Bad - Ersatz des Kohlebadeofens durch anderen Warmwasserbereiter; Warmwasserbereiter - Komfortzuschlag
    Leitsatz: Der Vermieter kann keinen Komfortzuschlag für Bad erheben, wenn der Mieter den vorhandenen Kohlebadeofen durch einen anderen Warmwasserbereiter ersetzt hat.
    AG Schöneberg
    07.10.1985
  3. 6 C 469/84 - Wohnwertzuschlag; Modernisierungszuschlag; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Instandsetzungszuschlag; Mischeinheit; Wirtschaftseinheit; Grundmietenbestandteil; Preisstellenverfahren
    Leitsatz: 1. § 1 Abs. 2 der 1. MieterhöhungsVO nach dem 12. BMG (Wohnwertzuschlag) ist wirksam (ausdrückliche Aufgabe der vom Gericht bisher vertretenen gegenteiligen Ansicht). 2. Der Eigentümer kann den Kostennachweis zur Geltendmachung des Instandsetzungszuschlages nach § 3 12. BMG auch mittels Aufwendungen eines Voreigentümers führen. 3. Bei der Berechnung der Zulässigkeit des Instandsetzungszuschlages ist bei Mischeinheiten zulässig, die gesamten Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung durch die Gesamtfläche der Wirtschaftseinheit zu teilen und den so unmittelbar je Quadratmeter Fläche errechneten Betrag dem für die jeweilige Wohnung nach § 3 Abs. 2 notwendigen Betrag gegenüberzustellen; es ist bei Mischeinheiten nicht erforderlich, die Summe der Wohnflächen und die Summe der Nutzflächen der Gewerberäume getrennt anzugeben. 4. Wohnwertzuschlag und Instandsetzungszuschlag werden Bestandteil der Grundmiete. 5. Die Preisstelle für Mieten entscheidet bei einem Verfahren nach § 11 Abs. 6 AMVOB nicht nur über die Höhe, sondern auch über den Grund des Modernisierungszuschlags; der gegenteiligen Ansicht der ZK 64 des LG Berlin vermag das Gericht nicht zu folgen.
    AG Schöneberg
    26.06.1985
  4. 6 C 673/84 - Mietzahlungspflicht während Instandsetzungsarbeiten des Vermieters; Gebrauchsrecht (Mieter); fehlende Ausübung; vorzeitiger Auszug; Mietzins, Pflicht zur Entrichtung; Gebrauchsgewährung; Instandsetzungsarbeiten; Treu und Glauben
    Leitsatz: Der vorfristig aus der Wohnung ausgezogene Mieter ist zur Entrichtung des Mietzinses nicht verpflichtet, solange der Vermieter in der Wohnung Instandsetzungsarbeiten ausführt, die die üblichen Ausbesserungen überschreiten.
    AG Schöneberg
    30.01.1985
  5. 7 C 273/85 - Ausschluß der Grundmietenerhöhung; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Grundmietenerhöhung, Ausschluß; Instandsetzung, fehlende; Hausflur, Treppenräume; Hauptaufgang; Nebenaufgang
    Leitsatz: Führen zu einer preisgebundenen Altbauwohnung ein Hauptaufgang und ein Nebenaufgang, liegt ein Mangel im Sinne des § 3 Abs. 3 Ziff. 4 XII. BMG nur vor, wenn der Hauptaufgang mangelhaft im Sinne dieser Vorschrift ist.
    AG Schöneberg
    09.09.1985
  6. 7 C 98/85 - Modernisierungszuschlag (Altbau); Modernisierungszuschlag; Wertverbesserungszuschlag; Duldung des Mieters - Modernisierungszuschlag
    Leitsatz: Ein Modernisierungszuschlag ist nur für solche Modernisierungen zu zahlen, die im Einverständnis mit dem Mieter oder aber aufgrund eines gerichtlichen Duldungstitels durchgeführt wurden.
    AG Schöneberg
    16.06.1985
  7. 8 C 601/84 - Instandsetzungskosten bei einem Eckhaus; Althauswohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Wohnwertzuschlag; Instandsetzungszuschlag; Fassadenerneuerung; Eckhaus; Wirtschaftseinheit
    Leitsatz: 1. § 5 XII. BMG ist verfassungsgemäß und die darauf basierende Mieterhöhungsverordnung entspricht der Ermächtigungsgrundlage. 2. Zum Ansatz von Instandsetzungskosten im Rahmen des § 3 XII. BMG bei einem Eckhaus.
    AG Schöneberg
    14.01.1985
  8. 2 C 5/85 - Räumungsklage - Schonfrist; Räumungsklage - Kostentragungspflicht bei vorzeitiger; Prozeßkosten - der Räumungsklage bei Zahlung innerhalb der Schonfrist; Schonfrist - Ablauf als Voraussetzung für Räumungsklage
    Leitsatz: Wenn der Mieter noch die Möglichkeit hat, die Kündigung nach § 554 Abs. 2 Nr. 2 BGB durch Zahlung binnen Monatsfrist unwirksam zu machen, so ist ohne Hinzutreten besonderer Umstände die vor Ablauf der Frist erhobene Räumungsklage verfrüht, eine Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe nicht erforderlich.
    AG Spandau
    19.03.1985
  9. 5 C 117.84 - Anspruch auf Tierhaltung; Tierhaltung; Zustimmung des Vermieters; positive Vertragsverletzung
    Leitsatz: Ist mietvertraglich vereinbart, daß jede Tierhaltung der "schriftlichen Zustimmung des Vermieters bedarf", darf der Vermieter die Zustimmung nur versagen, wenn hierfür konkrete Sachgründe vorliegen.
    AG Spandau
    05.03.1985
  10. 12 C 732/84 - Mietvorvertrag; Vorvertrag; Schlüsselrückgabe; Schadensersatzanspruch des Vermieters gegen Mieter (bei verspäteter Schlüsselrückgabe)
    Leitsatz: Wer von einem Vorvertrag, aufgrund dessen ihm die Wohnung bereits vorab überlassen worden war, zurücktritt, ist verpflichtet, dem Vermieter die Schlüssel sofort zurückzugeben. Ist der Vermieter infolge verspäteter Schlüsselrückgabe an der Weitervermietung der Wohnung gehindert, so hat er gegen den zurückgetretenen Mietinteressenten einen Schadensersatzanspruch in Höhe des für die fragliche Zeit vereinbarten Mietzinses aus §§ 282, 286, 990 II BGB.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    19.03.1985