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  1. 3 C 584/84 - Instandhaltungsklausel; Aufwendungsersatzanspruch; Ersatzvornahme - Kostenerstattung; allgemeine Geschäftsbedingungen - Instandhaltungspflicht; Mietvertrag - Formularklausel über Instandhaltungspflicht; Instandhaltungspflicht - Abwälzung auf Mieter; Abwälzung der Instandhaltungspflicht auf Mieter; Mängelbeseitigung - Fristsetzung zur
    Leitsatz: Eine Vertragsklausel, die dem Mieter pauschal Instandhaltungsmaßnahmen überbürdet, verstößt gegen das AGB-Gesetz und ist damit unwirksam.
    AG Neukölln
    30.05.1985
  2. 3 C 6/85 - Grundmietenerhöhung - Ausschluß; Darlegungslast; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Grundmietenerhöhung, Ausschluß; Instandsetzung, fehlende; Hausflure, Treppenräume; Instandhaltungsaufwand
    Leitsatz: Beruft sich der Mieter auf die Ausnahmevorschrift des § 3 Abs. 3 XII. BMG, obliegt es ihm, das tatsächliche Vorbringen des Vermieters zu den Instandhaltungsaufwendungen zu bestreiten.
    AG Neukölln
    22.04.1985
  3. 6 C 341/85 - Wirtschaftseinheit/preisgebundener Altbau; Betriebskostenzuschlag/preisgebundener Altbau; Instandhaltungszuschlag/preisgebundener Altbau
    Leitsatz: Grundsätzlich ist nur das in Streit befindliche Wohnhaus als eine selbständige Wirtschaftseinheit anzusehen, so daß nicht erkennbar ist, weshalb grundsätzlich dem Vermieter, nur weil ihm zwei zufällig nebeneinanderstehende Häuser gehören, die Zusammenfassung mehrerer Einzelgrundstücke zu einer Art Wirtschaftseinheit gestattet werden sollte. Eine gemeinsame Abrechnung birgt die Gefahr, daß zu Lasten, mitunter auch zugunsten des Mieters der Vermieter für beide Häuser über bzw. unter der Instandsetzungspauschale liegt, während sonst unter Umständen dies bei getrennter Abrechnung für nur ein Haus anders wäre.
    AG Neukölln
    30.10.1985
  4. 7 C 561/84 - Teppichboden; Mietvertrag; Ausstattung der Wohnung; Wiederherstellungspflicht; Fußbodenbelag; Vertragsabwicklung
    Leitsatz: Der in einer Wohnung vorhandene Teppichboden gilt grundsätzlich als mitvermietet. Der Mieter ist daher bei seinem Auszug nicht zur Entfernung dieses Teppichbodens verpflichtet.
    AG Neukölln
    20.10.1985
  5. 9 C 437.85 - Genehmigung zur Hundehaltung; Tierhaltung; Hundehaltung; Genehmigung des Vermieters; Duldungspflicht; Gebrauch, vertragswidriger; Unterlassungsanspruch; Treu und Glauben; Gefährdung des Gesundheitszustandes; Hilfe, seelische; Lebensführung
    Leitsatz: Bedarf ein Mieter eines Hundes zur seelischen Hilfe bei der Lebensführung, so hat er einen Anspruch auf Zustimmung des Vermieters zur Tierhaltung.
    AG Neukölln
    11.10.1985
  6. 10 C 698/84 - Vermieterwechsel; Vermieterwechsel - Unterrichtung des Mieters; Eigentümerwechsel - Unterrichtung des Mieters; Unterrichtung über Eigentümer- Vermieterwechsel
    Leitsatz: Der Vermieter ist verpflichtet, den Mieter über den Wechsel des Eigentümers und Vertragspartners zu unterrichten. Entsteht dem Mieter durch die fehlende Unterrichtung ein Schaden (hier Prozeßkosten eines gegenüber dem bisherigen Vermieter angestrengten Rechtsstreits), ist der Vermieter zum Schadensersatz verpflichtet.
    AG Schöneberg
    14.01.1985
  7. 11 C 170/85 - Fußmatten; Mietvertrag - Umfang der Gebrauchsgewährungspflicht; vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache; Gebrauch der Mietsache; Treppenhaus
    Leitsatz: In Berlin darf der Mieter kraft Gewohnheitsrecht Fußmatten vor seiner Tür im Hausflur auslegen.
    AG Schöneberg
    14.05.1985
  8. 12 C 10/85 - Wohnwertzuschlag; Baualter; Wohnungsgröße
    Leitsatz: Der Wohnwertzuschlag ist rechtswidrig (gegen Müller, GE 1984, 991 und LG Berlin, GE 1985, 189).
    AG Schöneberg
    19.02.1985
  9. 12 C 202/85 - Untervermietung bei Gebrauchsüberlassung an den Sohn; Untervermietung; Gebrauchsüberlassung, unerlaubt; Verwandte; Nutzung, tatsächliche; Melderechtliche Verhältnisse
    Leitsatz: Zur Frage, wann die Gebrauchsüberlassung an einen Verwandten (hier den Sohn) eine Untervermietung darstellt.
    AG Schöneberg
    04.06.1985
  10. 12 C 230/85 - Modernisierung/Kabelfernsehen; Modernisierung; Wertverbesserung; Modernisierungszuschlag; Gemeinschaftsantenne; Kabelfernsehen; Kostenmiete - Erhöhung wegen Anschlusses an das Kabelfernsehen
    Leitsatz: Durch den Anschluß der Gemeinschaftsantennenanlage an das Kabelfernsehen wird der Gebrauchswert der Wohnung nicht erhöht.
    AG Schöneberg
    18.06.1985