« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (21 - 30 von 249)

  1. 6 C 604/84 - Wohnwertzuschlag; Mieterhöhungserklärung hinsichtlich Instandsetzungszuschlag; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Instandhaltungszuschlag; Instandsetzungszuschlag; Mieterhöhungserklärung
    Leitsatz: 1. Der Wohnwertzuschlag ist zulässig. 2. Zu den Anforderungen an die Begründung des Instandhaltungszuschlages
    AG Charlottenburg
    03.05.1985
  2. 7 C 296/85 - Grundmietenerhöhungsausschluß - Fassade; Grundmietenerhöhung - Ausschluß bei unverputzter Außenmauer; Fassade - Ausschluß der Grundmietenerhöhung bei Putzschäden; Ausschluß der Grundmietenerhöhung - bei unverputzter Außenmauer; preisgebundener Altbau - Ausschluß der Grundmietenerhöhung; Altbau - Ausschluß der Grundmietenerhöhung; Außenwand - mit Putzschäden als Mieterhöhungsausschließungsgrund
    Leitsatz: Die ab dem 1. Januar 1984 zulässig werdende Grundmietenerhöhung ist ausgeschlossen, wenn an einer Außenwand des Gebäudes große Mengen Putzes fehlen.
    AG Charlottenburg
    01.07.1985
  3. 8 C 122/85 - Wohnwertzuschlag; Baualter; Wohnungsgröße
    Leitsatz: Die Erhebung des Wohnwertzuschlages ist unzulässig.
    AG Charlottenburg
    03.05.1985
  4. 8 C 2/85 - Wohnwertzuschlag; Baualter; Wohnungsgröße
    Leitsatz: Der Wohnwertzuschlag ist rechtswidrig (gegen Müller, GE 1984, 991 und LG Berlin, GE 1985, 189).
    AG Charlottenburg
    22.03.1985
  5. 8 C 791/84 - Instandhaltungszuschlag (Altbau), Wohnwertzuschlag; Grundmietenerhöhung - Geltendmachung bei Ausschlußgründen gem. § 3 Abs. 3 XII. BMG; Grundmietenerhöhung - Darlegung der Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung; Mieterhöhungserklärung - Darlegung der Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten; Instandhaltungszuschlag (Altbau); Wohnwertzuschlag
    Leitsatz: Liegen Ausschlußgründe gem. § 3 Abs. 3 XII. BMG vor, muß bereits in der Mieterhöhungserklärung, mit der die Grundmietenerhöhung geltend gemacht wird, dargelegt werden, daß der Vermieter im vorangegangenen Kalenderjahr Kosten in Höhe von mindestens zwei Dritteln der Pauschalansätze für Instandhaltung und Instandsetzung aufgewendet hat. § 1 Abs. 2 der 1. VO über Mieterhöhungen nach dem XII. BMG ist mangels wirksamer Ermächtigungsnorm rechtswidrig.
    AG Charlottenburg
    12.04.1985
  6. 8 C 826/83 - Wohnwertzuschlag; Baualter; Wohnungsgröße
    Leitsatz: Die Erhebung eines Wohnwertzuschlages im preisgebundenen Altbau seit dem 1. Januar 1984 ist unzulässig, da die aufgrund des § 5 XII. BMG ergangene Verordnung in Widerspruch zur gesetzlichen Ermächtigung steht und damit nichtig ist.
    AG Charlottenburg
    22.01.1985
  7. 11 C 347/84 - Elektroinstallation; Verstärkung der Leitungen; Mietvertrag - Umfang der Gebrauchsgewährungspflicht; vertragsgemäßer Gebrauch; Gebrauch der Mietsache; Elektroinstallation - Anspruch auf Verstärkung; Haushaltsgeräte - Betrieb als vertragsgemäßer Gebrauch
    Leitsatz: Reicht die vorhandene Elektroinstallation einer Wohnung nicht aus, um in den Mieträumen die üblichen Haushaltsmaschinen zu betreiben (Kühlschrank, Waschmaschine, Wäschetrockner usw.), so hat der Mieter einen Anspruch gegen den Vermieter auf Verstärkung oder Neuverlegung der Leitungen. Dies gilt auch dann, wenn die Stromanlage dem früheren Stand der Technik entsprochen hat.
    AG Neukölln
    22.03.1985
  8. 12 C 485/85 - fristlose Kündigung; Feststellungsinteresse; fristlose/Kündigung; Hausverwaltung/Zurechnung von deren Schreiben dem Vermieter; Kündigung/fristlose; Mietersprecher (in); Mietervertreter (in)
    Leitsatz: Das Engagement des Mieters als Mietervertreter berechtigt nicht zur Androhung der fristlosen Kündigung nach § 554 a BGB; (Feststellungsklage).
    AG Neukölln
    07.11.1985
  9. 14 C 316/85 - Parkettfußboden; Beseitigung von Knarrgeräuschen; Mangelkenntnis; Instandsetzungspflicht des Vermieters - Parkettfußboden; Parkettfußboden - Instandsetzungspflicht; Mietvertrag - Umfang der Instandsetzungspflicht; Kenntnis des Mieters - kein Ausschluß der Instandsetzungspflicht des Vermieters; wirtschatliche Zumutbarkeit - bei Instandsetzung; vertragsgemäßer Gebrauch
    Leitsatz: 1. Der Anspruch des Mieters auf Beseitigung des Mangels der Mietsache besteht auch dann, wenn er den Mangel bei Abschluß des Mietvertrages kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte. 2. Für die Verpflichtung des Vermieters, die Mietsache in einem zu dem vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten, kommt es auf wirtschaftliche Zumutbarkeitserwägungen grundsätzlich nicht an.
    AG Neukölln
    14.11.1985
  10. 3 C 584/84 - Mangelbeseitigung durch Mieter; Aufwendungsersatzanspruch; Mängelbeseitigung; Ersatzvornahme - Kostenerstattung; Mängelbeseitigung - Fristsetzung zur
    Leitsatz: Eine Fristsetzung des Mieters zur Mängelbeseitigung durch den Vermieter ist entbehrlich, wenn der Vermieter eine Verpflichtung grundsätzlich bestreitet.
    AG Neukölln
    30.05.1985