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  1. 5 C 103/85 - Preisrechtswidrige Leistung - Verjährung des Rückforderungsanspruchs; Verjährung - Rückzahlungsansprüche des Mieters wegen preisrechtswidriger Leistung; Herabsetzungsbescheid - Beginn der Verjährung der Rückforderungsansprüche des Mieters; Stichtagsmiete - Herabsetzungsbescheid als Verjährungsbeginn
    Leitsatz: Die Verjährung der aus einer Herabsetzung der Stichtagsmiete aufgrund eines Preisstellenbescheides sich ergebenden Rückzahlungsansprüche des Mieters beginnt erst mit der Zustellung des Preisstellenbescheides.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    13.11.1985
  2. 7 C 96.85 - Mischmietverhältnis über zwei getrennte Einheiten; Gewerberaummiete; Wohnraummiete; Mischmietverhältnis; Verbindung, räumlicher; Nutzungsart, vereinbarten; Preisbindung, Wegfall
    Leitsatz: Ein räumlicher Zusammenhang oder auch nur eine räumliche Verbindung ist für die Begründung eines Mischmietverhältnisses nicht erforderlich.
    AG Tiergarten
    13.11.1985
  3. 64 S 137/85 - Kündigungserklärung; Mietverhältnis, Beendigung; Kündigung; Kündigungsgründe, Nachschieben; Räumungsklage (als neue Kündigung); Interesse, berechtigtes
    Leitsatz: 1. Für eine ordentliche Kündigung, die ein berechtigtes Interesse erfordert, dürfen nach § 564 b Abs. 3 BGB nur die Gründe berücksichtigt werden, die in dem Kündigungsschreiben genannt sind. Ein Nachschieben anderer Kündigungsgründe im Prozeß kann grundsätzlich nicht zur Beendigung des Mietverhältnisses führen. 2. In der Räumungsklage des Vermieters kann eine neue Kündigung des Mietverhältnisses liegen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn für den Mieter eindeutig erkennbar ist, daß neben der Klage als Prozeßhandlung auch eine Kündigung des Mietvertrages als materiell rechtliche Willenserklärung vorgenommen wird.
    LG Berlin
    12.11.1985
  4. 64 S 137/85 - Kündigungserklärung; Räumungsaufschub; Mietverhältnis, Beendigung; Verlängerung, stillschweigende
    Leitsatz: 1. Erklärt sich der Vermieter auf Bitten des Mieters bereit, die Entscheidung über das Räumungsbegehren über den Zeitpunkt der Beendigung des befristeten Mietverhältnisses hinaus ruhen zu lassen, und tritt der Vermieter erst 14 Tage nach diesem Zeitpunkt wiederum an den Mieter heran, so gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit verlängert (§ 568 Satz 1 BGB).
    LG Berlin
    12.11.1985
  5. 64 S 298/85 - Umfang der Pflicht zu Schönheitsreparaturen; Formularklausel über Wohnungszustand; Instandhaltungspflicht; Schönheitsreparaturen; Anfangsrenovierung; Mietzeit, kurze; Formularmietvertrag; Zustandsklausel; Beweislast
    Leitsatz: 1. Die Formularklausel in einem Mietvertragsformular, daß der Mieter die Schönheitsreparaturen trägt, ist einschränkend dahin auszulegen, daß der Mieter nur die während seiner Mietzeit notwendig werdenden Schönheitsreparaturen schuldet. Dies gilt jedenfalls für Mietverhältnisse von nur kurzer Dauer, für die die von der Rechtsprechung entwickelten Fristen für die turnusmäßige Vornahme von Schönheitsreparaturen noch nicht abgelaufen sind. 2. Die formularmäßige Bestätigung des Mieters bei Beginn des Mietverhältnisses, daß die Wohnung sich in einem einwandfreien Zustand befindet, ist gemäß § 11 Nr. 15 b AGBG unwirksam.
    LG Berlin
    12.11.1985
  6. 12 C 485/85 - fristlose Kündigung; Feststellungsinteresse; fristlose/Kündigung; Hausverwaltung/Zurechnung von deren Schreiben dem Vermieter; Kündigung/fristlose; Mietersprecher (in); Mietervertreter (in)
    Leitsatz: Das Engagement des Mieters als Mietervertreter berechtigt nicht zur Androhung der fristlosen Kündigung nach § 554 a BGB; (Feststellungsklage).
    AG Neukölln
    07.11.1985
  7. 8 REMiet 3/84 - Abgrenzung Wohnraum/Geschäftsraum; Wohnraummiete; Geschäftsraummiete; Kündigungsschutz; Weitervermietung; Vertragszweck; Vertragswille, Gebrauch, vertragswidriger
    Leitsatz: Ob bei Anmietung eines Gebäudes, das aus mehreren Wohnungen besteht, von denen der Mieter eine Wohnung selbst bewohnt und die übrigen mit Genehmigung des Vermieters untervermietet, ein Mietverhältnis über Wohnraum oder andere Räume (= Geschäftsräume) vorliegt, hängt davon ab, ob nach dem übereinstimmenden Vertragswillen der Parteien der vorherrschende Vertragszweck im eigenen Wohnen des Mieters oder im Weitervermieten liegt.
    OLG Stuttgart
    07.11.1985
  8. 8 REMiet 3/84 - Abgrenzung Wohnraum/Geschäftsraum; Wohnraummiete; Geschäftsraummiete; Kündigungsschutz; Weitervermietung; Vertragszweck; Vertragswille; Gebrauch, vertragsmäßiger
    Leitsatz: Ob bei Anmietung eines Gebäudes, das aus mehreren Wohnungen besteht, von denen der Mieter eine Wohnung selbst bewohnt und die übrigen mit Genehmigung des Vermieters untervermietet, ein Mietverhältnis über Wohnraum oder andere Räume (= Geschäftsräume) vorliegt, hängt davon ab, ob nach dem übereinstimmenden Vertragswillen der Parteien der vorherrschende Vertragszweck im eigenen Wohnen des Mieters oder im Weitervermieten liegt.
    OLG Stuttgart
    07.11.1985
  9. 64 S 301/85 - Rückzahlungsanspruch des Mieters trotz Anfechtung des Preisstellenbescheids; Mietpreisbindung, Altbau; Modernisierungszuschlag; Mietpreisstellenbescheid, Tatbestandswirkung; Widerspruch, aufschiebende Wirkung; Anfechtungsklage, aufschiebende Wirkung; Wertverbesserungszuschlag; Rückzahlungsanspruch, Fälligkeit
    Leitsatz: Der Mieter kann aufgrund der Tatbestandswirkung des feststellenden Bescheides der Preisstelle für Mieten über den Wertverbesserungszuschlag auch dann Ansprüche auf Rückzahlung darüber hinaus geleisteter Modernisierungszuschläge geltend machen, wenn bereits Widerspruch und Anfechtungsklage vom Vermieter erhoben worden sind und darüber noch nicht rechtskräftig entschieden worden ist.
    LG Berlin
    05.11.1985
  10. 5 C 477/85 - Modernisierung; Austausch/von Fenstern; Badezimmer/Isolierverglasung; Fenster/Austausch; Isolierverglasung; Kasten-Doppelfenster/Austausch gegen Kunststoffenster mit Isolierverglasung; Küche/Isolierverglasung; Kunststoffenster/mit Isolierverglasung; Wintermonate/Austausch von Fenstern
    Leitsatz: 1. Der Austausch von Kasten-Doppelfenstern durch Kunststoffrahmenfenster mit Isolierverglasung ist keine Wertverbesserung. 2. Der Austausch von Einfachfenstern gegen isolierverglaste Fenster stellt keine Modernisierungsmaßnahme im Sinne des § 541 b BGB dar, soweit es sich um den beabsichtigten Austausch der Einfachfenster in der Küche und im Badezimmer handelt. 3. Der Austausch von Fenstern in den Wintermonaten ist unzumutbar.
    AG Charlottenburg
    04.11.1985