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8 RE-Miet 5205/85 - Zustimmung zur Mieterhöhung; Klage des VermietersLeitsatz: Die gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Miethöhegesetz (MHG) auf Erteilung der Zustimmung zur Mieterhöhung gerichtete Klage ist gegen alle an dem Mietvertrag beteiligten Mieter zu richten. Die nur gegen einen oder einen Teil von mehreren Mietern desselben Mietverhältnisses erhobene Klage das Vermieters ist grundsätzlich unzulässig. Dies gilt auch in den Fällen, in denen die Mietvertragsparteien vereinbart haben, daß die Willenserklärungen eines Mieters gleichermaßen für den oder die anderen Mieter verbindlich sind und die Mieter zur Vornahme und Entgegennahme solcher Erklärungen als gegenseitig bevollmächtigt gelten.KG05.12.1985
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62 S 81/85 - Verzicht auf Erstrenovierung als preisrechtlich unzulässige Leistung; Mietpreisbindung, Altbau; Altbaumietzins; einmalige Leistung, unzulässige; Erstrenovierung, Verzicht des Mieters auf Durchführung; Verpflichtung des Mieters; Instandsetzungspflicht; ErstinstandsetzungLeitsatz: Zur Frage, ob die Vereinbarung des Ausschlusses der Ansprüche aus § 536 BGB (hier: Verzicht des Mieters auf jeden Anspruch an den Vermieter zur Durchführung der Erstrenovierung) bei preisgebundenen Altbauwohnungen eine einmalige Leistung im Sinne des § 29 a I. BMG ist.LG Berlin05.12.1985
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1 BvL 23/84 u.a. - Kappungsgrenze/Verfassungsgemäßheit; Kappungsgrenze/Wegfall der Preisbindung; Mieterhöhung/Kappungsgrenze (Verfassungsgemäßheit)Leitsatz: 1. Es ist mit der Eigentumsgarantie vereinbar, daß Vermieter von Wohnungen höchstens eine Steigerung des Mietzinses um 30 vom Hundert, nicht aber eine darüber liegende Vergleichsmiete fordern können (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MHRG). 2. Dies gilt auch in Fällen, in denen eine Mietzinserhöhung erstmals nach dem Wegfall einer Preisbindung verlangt wird.BVerfG04.12.1985
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1 BvL 23/84 u. a. - Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Mieterhöhungsverlangen; Kappungsgrenze nach dem Wegfall der PreisbindungLeitsatz: 1. Es ist mit der Eigentumsgarantie vereinbar, daß Vermieter von Wohnungen höchstens eine Steigerung des Mietzinses um 30 vom Hundert, nicht aber eine darüber liegende Vergleichsmiete fordern können (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MHRG). 2. Dies gilt auch in Fällen, in denen eine Mietzinserhöhung erstmals nach dem Wegfall einer Preisbindung verlangt wird.BVerfG04.12.1985
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20 REMiet 6/85 - Rechtsentscheid; Vorlagefrage; Vorlagebeschluss; BegründungLeitsatz: Das Landgericht hat im Vorlagebeschluß darzulegen, weshalb es der vorgelegten Rechtsfrage grundsätzliche Bedeutung beimißt und wie es die vorgelegte Rechtsfrage entscheiden würde.OLG Frankfurt03.12.1985
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14 C 409/85 - Mietminderung nur bei erheblicher Tauglichkeitseinbuße; Mietzinsminderung; Fehler der Mietsache; Gebrauchsminderung; Tauglichkeitsminderung; Wassereinbruch; Deckenrisse; PutzschädenLeitsatz: Zur Frage, wann eine erhebliche und zur Mietzins-Minderung berechtigende Tauglichkeits-Minderung der Mietsache vorliegt.AG Schöneberg02.12.1985
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62 S 75/85 - Mieter- und Vermietermehrheit; Bevollmächtigung, Briefkopf/mit den Namen beider Vermieter, Eheleute/als Vermieter, Stempel/mit den Namen beider VermieterLeitsatz: 1. Eine Mieterhöhung ist von allen Vermietern zu unterschreiben, es sei denn, daß eine gegenseitige Bevollmächtigung anzunehmen ist. Hiervon ist auszugehen, wenn Eheleute gemeinsam eine Hausverwaltung betreiben und der Kopf der Mieterhöhungserklärung die Namen beider enthält. 2. Eine Mieterhöhung muß allen Mietern zugehen und an alle Mieter gerichtet sein. Enthält bei Ehepaaren die Mieterhöhung nur den Namen eines Ehegatten, jedoch auch den Zusatz "Herrn/Frau", so gilt die Mieterhöhung als an beide Ehepartner gerichtet. 3. Die Erhebung des Wohnwertzuschlages ist zulässig.LG Berlin02.12.1985
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15 C 474/85 - Heizkostenabrechnung; Wärmemeßdienst - Anfahrtkosten; Anfahrtkosten - Wärmemeßdienst; Ablesung der Heizkostenverteiler; Heizkostenverteiler - AblesekostenLeitsatz: Der Mieter hat nur dann die Kosten der nochmaligen Anfahrt des Wärmemeßdienstes zu tragen, wenn die Mitarbeiter der Ablesefirma nach dem Ende der mitgeteilten Ablesezeit erneut einen Versuch machen, den nicht angetroffenen Mieter zu erreichen.AG Schöneberg29.11.1985
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8 REMiet 1/85 - Kündigung einer WerksmietwohnungLeitsatz: Der Hinweis, daß die Wohnung dringend für die Unterbringung eines aktiven Bediensteten benötigt wird, genügt bei der Kündigung einer Werksmietwohnung nach § 565 c Nr. BGB nicht.OLG Stuttgart22.11.1985
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14 C 316/85 - Parkettfußboden; Beseitigung von Knarrgeräuschen; Mangelkenntnis; Instandsetzungspflicht des Vermieters - Parkettfußboden; Parkettfußboden - Instandsetzungspflicht; Mietvertrag - Umfang der Instandsetzungspflicht; Kenntnis des Mieters - kein Ausschluß der Instandsetzungspflicht des Vermieters; wirtschatliche Zumutbarkeit - bei Instandsetzung; vertragsgemäßer GebrauchLeitsatz: 1. Der Anspruch des Mieters auf Beseitigung des Mangels der Mietsache besteht auch dann, wenn er den Mangel bei Abschluß des Mietvertrages kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte. 2. Für die Verpflichtung des Vermieters, die Mietsache in einem zu dem vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten, kommt es auf wirtschaftliche Zumutbarkeitserwägungen grundsätzlich nicht an.AG Neukölln14.11.1985