Urteil Kein Widerrufsrecht des Mieters nach erklärter Zustimmung zur Mieterhöhung auf die ortsübliche Miete, im Fernabsatz geschlossene Verbraucherverträge, organisiertes Vertriebs- und Dienstleistungssystem
Schlagworte
Kein Widerrufsrecht des Mieters nach erklärter Zustimmung zur Mieterhöhung auf die ortsübliche Miete, im Fernabsatz geschlossene Verbraucherverträge, organisiertes Vertriebs- und Dienstleistungssystem
Leitsätze
1. Stimmt der Mieter einer Wohnung einer vom Vermieter verlangten Anpassung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete zu (§ 558a Abs. 1, § 558b Abs. 1 BGB), so steht dem Mieter ein Recht, die erklärte Zustimmung nach Maßgabe der Bestimmungen über das Widerrufsrecht bei im Fernabsatz geschlossenen Verbraucherverträgen zu widerrufen (§ 312 Abs. 1, § 312c Abs. 1, § 312g Abs. 1, § 355 Abs. 1 BGB), nicht zu.
2. Ein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- und Dienstleistungssystem im Sinne von § 312c Abs. 1 Halbs. 2 BGB ist nicht schon dann zu verneinen, wenn der Unternehmer zum Abschluss des Vertrages keinen vorgefertigten Standard- oder Serienbrief verwendet, sondern ein individuelles Anschreiben.
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