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209 C 29/22 - Mietspiegel 2019 als Schätzgrundlage, Modernisierungsmaßnahmen vor Mietvertragsbeginn, Angebot auf Einsichtnahme ausreichend, Kosten nach Jahreswert der streitigen MieteLeitsatz: 1. Nach Modernisierungsarbeiten vor Mietbeginn kann der Vermieter eine die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 10 % übersteigende Miete vereinbaren; das Bestreiten des Mieters zu den Maßnahmen ist unbeachtlich, wenn der Vermieter eine substantiierte Berechnung vorgelegt und Einsicht in sämtliche Unterlagen angeboten hat.2. Der Streitwert einer Klage auf Feststellung der zulässigen Miethöhe ist analog § 41 Abs. 5 GKG nach dem Jahreswert der streitigen Miete zu bestimmen.(Leitsätze der Redaktion)AG Charlottenburg09.06.2023
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V ZB 58/99 - Kein Sondernutzungsrecht durch MehrheitsbeschlußLeitsatz: ..., anderenfalls bedarf es einer Vereinbarung. c...BGH20.09.2000
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V ZB 32/05 - Teilrechtsfähigkeit der Wohnungeigentümergemeinschaft; Haftung des Wohnungseigentümers; Verwalterrechte; EinzelwirtschaftsplanLeitsatz: .... c) Gläubiger der Gemeinschaft können auf...BGH02.06.2005
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V ZR 32/21 - Ersatzanspruch aus GoA für eigenmächtigen VerwalterLeitsatz: Dem WEG-Verwalter, der eigenmächtig Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum durchführt, kann gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft ein Ersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder Bereicherungsrecht zustehen (Abgrenzung zu Senat, Urteil vom 14. Juni 2019 - V ZR 254/17, BGHZ 222, 187).BGH10.12.2021
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VIII ZR 282/23 - Einsparung von Endenergie bei einer energetischen Modernisierung der MietsacheLeitsatz: Zur Feststellung der nachhaltigen Einsparung von Endenergie bei einer energetischen Modernisierung der Mietsache (§ 555b Nr. 1 BGB; im Anschluss an Senatsurteil vom heutigen Tag - VIII ZR 283/23, zur Veröffentlichung bestimmt).BGH26.03.2025
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VIII ZR 283/23 - Mieterhöhung wegen Endenergieeinsparung nach Einbau einer ZentralheizungLeitsatz: Der Vermieter einer Wohnung kann eine Mieterhöhung gemäß § 559 Abs. 1 BGB a.F. i.V.m. § 555b Nr. 1 BGB (energetische Modernisierung) verlangen, wenn nach dem Abschluss der zu Modernisierungszwecken vorgenommenen Arbeiten zum (ex ante-) Zeitpunkt der Abgabe der Mieterhöhungserklärung eine (allein) durch die erfolgte bauliche Veränderung hervorgerufene messbare und dauerhafte Einsparung von Endenergie zu erwarten ist. Dies hat der Tatrichter unter Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten - ggf. mit sachverständiger Hilfe - zu beurteilen, wobei auch auf anerkannte Pauschalwerte zurückgegriffen werden kann.BGH26.03.2025
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V ZB 43/15 - Erlöschen eines Vorkaufsrechts für den ersten Verkaufsfall, Auseinandersetzung der Miteigentümergemeinschaft, TeilungsversteigerungLeitsatz: Das Erlöschen eines für den ersten Verkaufsfall bestellten und nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleibenden dinglichen Vorkaufsrechts für einen Miteigentümer an dem Miteigentumsanteil des anderen Miteigentümers kann dem Grundbuchamt nicht durch den Zuschlagsbeschluss nachgewiesen werden, durch den der verpflichtete Miteigentümer das Grundstück in dem Zwangsversteigerungsverfahren zur Auseinandersetzung der Gemeinschaft erwirbt.BGH21.01.2016
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VIII ZR 281/23 - Einsparung von Endenergie bei einer energetischen Modernisierung der MietsacheLeitsatz: Zur Feststellung der nachhaltigen Einsparung von Endenergie bei einer energetischen Modernisierung der Mietsache (§ 555b Nr. 1 BGB; im Anschluss an Senatsurteil vom heutigen Tag - VIII ZR 283/23, zur Veröffentlichung bestimmt).BGH26.03.2025