V ZR 80/23 - Beschlussfassung durch allseits ermächtigten Verwalter während der Corona-Pandemie
Leitsatz: Während der Corona-Pandemie gefasste Beschlüsse einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sind nicht deshalb nichtig, weil die Wohnungseigentümer an der Eigentümerversammlung nur durch Erteilung einer Vollmacht an den Verwalter teilnehmen konnten.