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  1. IV ZR 191/01 - Stufenklage, Streitwert bei -
    Leitsatz: Verurteilt das Berufungsgericht den Bekl. auf eine Stufenklage zur Auskunft, und verweist es die Sache wegen der weiteren Stufen an das Landgericht zurück, richtet sich der Streitwert einer gegen dieses Berufungsurteil gerichteten Revision lediglich nach der Beschwer des Bekl. durch die Verurteilung zur Auskunft, auch wenn das Landgericht ursprünglich die Stufenklage insgesamt abgewiesen hatte (Bestätigung von BGH, Beschluß vom 23. März 1970 - VII ZR 137/68 -, NJW 1970, 1083).
    BGH
    03.07.2002
  2. IV ZR 226/00 - Aufstellen der Gemeinschaftsordnung durch Zivilgericht; Teilungsanordnung; Teilungserklärung nach WEG
    Leitsatz: Zur Auseinandersetzung durch Begründung von Wohnungseigentum gemäß einer Teilungsanordnung des Erblassers, wenn unter den Erben Streit über die Ausgestaltung der Gemeinschaftsordnung besteht.
    BGH
    17.04.2002
  3. IV ZR 226/01 - Kein Risikoausschluß für Folgeschäden; Versicherungsschutz im Wohnungseigentum; Mietausfall
    Leitsatz: 1. § 14 Nr. 4 Halbsatz 2 WEG ist ein Schadensersatzanspruch i. S. von § 1 Ziff. 1 AHB. 2. Der Risikoausschluß für "Schäden am Gemeinschafts-, Sonder- und Teileigentum" nimmt nur den unmittelbaren Sachschaden, nicht jedoch Folgeschäden von der Leistungspflicht aus.
    BGH
    11.12.2002
  4. IV ZR 227/01 - Sicherungsnehmer, Wahlrecht bei - bei mehreren Sicherheiten; Grundschulden, Wahlrecht bei mehreren - als Sicherheit
    Leitsatz: Der Sicherungsnehmer hat das Wahlrecht (§ 262 BGB), welche von mehreren selbständigen Sicherheiten er im Falle teilweiser Übersicherung an den Sicherungsgeber zurückgibt. Er ist grundsätzlich nicht verpflichtet, sich für die Freigabe einer nachrangigen Sicherheit zu entscheiden.
    BGH
    03.07.2002
  5. IV ZR 287/01 - Verpflichtung des Testamentsvollstreckers zur Mieterhöhung
    Leitsatz: Schadensersatzansprüche gegen Testamentsvollstrecker nach § 2219 Abs. 1 BGB verjähren in 30 Jahren seit ihrer Entstehung, auch wenn ein Rechtsanwalt als Testamentsvollstrecker tätig geworden ist.
    BGH
    18.09.2002
  6. IV ZR 93/01 - Sicherungsabrede, formularmäßige - bei Grundschuld überraschend
    Leitsatz: Bestellen Miteigentümer eines Grundstücks aus Anlaß der Sicherung bestimmter gemeinsamer Verbindlichkeiten eine Grundschuld, ist die formularmäßige Sicherungsabrede, wonach die Grundschuld am eigenen Miteigentumsanteil auch alle bestehenden und künftigen Verbindlichkeiten des anderen Miteigentümers sichert, regelmäßig überraschend i. S. des § 3 AGBG. Die Unwirksamkeit der Sicherungsabrede beschränkt sich auf die Einbeziehung der durch den einen Miteigentümer allein begründeten Verbindlichkeiten in den Sicherungszweck der den Anteil des anderen Miteigentümers belastenden Grundschuld. Hat dieser Alleineigentum am Grundstück erworben, ist für seinen Anspruch auf Rückgabe der Grundschuld der Fortbestand der vormaligen Miteigentumsanteile zu fingieren (Fortführung von BGHZ 106, 19 ff.).
    BGH
    20.03.2002
  7. IX ZB 180/02 - Pfändungsgrenze, Herabsetzung der - wegen Vorsatztat; Betrug, Zwangsvollstreckung wegen Anspruchs aus -
    Leitsatz: Ist in dem zu vollstreckenden Titel keine oder nur eine vertragliche Anspruchsgrundlage genannt, kann der Gläubiger im Vollstreckungsverfahren ohne Zustimmung des Schuldners nicht mehr nachweisen, daß der titulierte Anspruch auch auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruht.
    BGH
    26.09.2002
  8. IX ZB 221/02 - Prozeßkostenhilfe, Formular für - bei Insolvenz
    Leitsatz: Die formularmäßige Erklärung zur Prozeßkostenhilfe ist regelmäßig auch dann nicht entbehrlich, wenn über das Vermögen des Antragstellers das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
    BGH
    04.07.2002
  9. IX ZB 26/02 - Pfändung, zwecklose - bei Zwangsverwaltung; Zwangsverwaltung, Rechtsschutzinteresse für -
    Leitsatz: a) Das Verbot der zwecklosen Pfändung (§ 803 Abs. 2 ZPO) findet auf Zwangsverwaltungen keine Anwendung. b) Das Rechtsschutzinteresse für die Anordnung der Zwangsverwaltung kann sich im Falle hoher Vorbelastungen, die eine Befriedigung derzeit aussichtslos erscheinen lassen, daraus ergeben, das Grundstück einer einträglicheren Nutzung zuzuführen.
    BGH
    18.07.2002
  10. IX ZB 271/02 - Rechtsbeschwerde, keine - im Kostenansatzverfahren trotz Zulassung; Kostenansatzverfahren, keine Rechtsbeschwerde im -
    Leitsatz: Die Rechtsbeschwerde ist im Kostenansatzverfahren auch dann nicht statthaft, wenn das Beschwerdegericht sie in dem angefochtenen Beschluß zugelassen hat.
    BGH
    01.10.2002