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Suchergebnis Urteilssuche (261 - 270 von 671)

  1. III ZR 107/01 - Auskunfts- und Rechenschaftspflichten des staatlichen Verwalters gegenüber Eigentümer; Grundstücksverwaltung nach Beendigung der staatlichen Verwaltung
    Leitsatz: Dem staatlichen Verwalter eines restitutionsbelasteten Hausgrundstücks, der die Verwaltertätigkeit über das Ende der staatlichen Verwaltung mit Ablauf des 31. Dezember 1992 hinaus ausgeübt hat, obliegen grundsätzlich nur gegenüber dem (damaligen) Eigentümer, nicht auch gegenüber dem Restitutionsberechtigten besondere Auskunfts- und Rechenschaftspflichten (hier: Auskunft über vereinnahmte Mieten zwecks Geltendmachung des Nutzungsherausgabeanspruchs nach § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG). An dieser Beurteilung der Rechtslage ändert der Umstand, daß der frühere staatliche Verwalter vor Rückgabe des Restitutionsgegenstands zum gesetzlichen Vertreter des (damaligen) Eigentümers nach § 11 b Abs. 1 VermG bestellt worden war, jedenfalls dann nichts, wenn die Vertreterbestellung nicht auf Antrag des Restitutionsberechtigten erfolgt war.
    BGH
    21.02.2002
  2. II ZR 331/00 - Rechtsfähigkeit der GbR
    Leitsatz: Die (Außen-) Gesellschaft bürgerlichen Rechts besitzt Rechtsfähigkeit, soweit sie durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet; in diesem Rahmen ist sie zugleich im Zivilprozeß aktiv und passiv parteifähig. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    18.02.2002
  3. V ZR 252/00 - Grunddienstbarkeit, Baubeschränkung als Inhalt einer -
    Leitsatz: a) Eine Baubeschränkung auf "eineinhalbgeschossige" Bauweise kann Inhalt einer Grunddienstbarkeit sein. b) Dem eingetragenen Inhalt einer Grunddienstbarkeit (hier: "eineinhalbgeschossige" Bauweise) kann nicht aufgrund von Schlußfolgerungen aus der Lage der beteiligten Grundstücke ein veränderter Inhalt (Verbot, den freien Blick auf die Landschaft zu verbauen) beigemessen werden.
    BGH
    08.02.2002
  4. II ZR 37/00 - Eigentumsvermutung, - und Gegenbeweis; Zwangsversteigerung, - als Veräußerung; Herausgabeklage, - und Zwangsversteigerung
    Leitsatz: a) Zur Darlegungslast sowie zum Beweismaß im Rahmen einer Widerlegung der Eigentumsvermutung des § 1006 BGB. b) Eine Zwangsversteigerung der streitbefangenen Sache gemäß §§ 817 Abs. 2 ZPO, 90, 55 Abs. 2 ZVG, gegen die der Herausgabekl. nicht als Berechtigter gemäß § 771 ZPO bzw. gemäß § 37 Ziff. 5 ZVG interveniert hat, ist regelmäßig als Veräußerung der streitbefangenen Sache durch ihn anzusehen und eröffnet dem Herausgabebekl. den Einwand des § 265 Abs. 3 ZPO.
    BGH
    04.02.2002
  5. V ZR 61/01 - Geschäftsgrundlage, Wegfall der - bei Pflegevertrag; Pflegevertrag, Unzumutbarkeit bei - nach Zerwürfnis
    Leitsatz: Verlangt der Gläubiger von Pflegeleistungen wegen der Zerrüttung des Verhältnisses zum Schuldner nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage Zahlung, obliegt es zur Bemessung des Zahlungsanspruchs nicht dem Schuldner, zu beweisen, daß ihn an der eingetretenen Zerrüttung kein Verschulden trifft.
    BGH
    01.02.2002
  6. III ZR 136/01 - Abwasserleitung, Bahnlinie kreuzt -; Versorgungsanlagen, Kreuzung von -
    Leitsatz: a) Zugunsten des Betreibers einer Abwasserleitung, die eine im Beitrittsgebiet gelegene Bahnlinie kreuzt, konnte an dem Trassengrundstück keine beschränkte persönliche Dienstbarkeit nach § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG i. V. m. §§ 1 und 4 SachenR-DV entstehen, da zu den öffentlichen Verkehrswegen und Verkehrsflächen, bei denen diese Bestimmungen nach § 9 Abs. 2 GBBerG keine Anwendung finden, auch Bahnlinien (Schienenwege i. S. d. § 2 Abs. 3 Satz 1 AEG) gehören. b) Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift für die Kreuzung und Näherung fremder Versorgungs-, Informations- und Verkehrsanlagen mit Bahnanlagen der Deutschen Reichsbahn und Anschlußbahnen vom 29. Dezember 1967 hat ein Wasserversorgungsunternehmen ohne den Nachweis einer ihm günstigen (gestattungs-) vertraglichen Folgekostenregelung die Kosten zu tragen, die dadurch entstehen, daß durch den Ausbau der Bahnlinie eine die Trasse querende Abwasserleitung verlegt werden muß. Es kann insbesondere nicht davon ausgegangen werden, daß vor dem 3. Oktober 1990 zugunsten des Versorgungsunternehmens ein wasserrechtliches Mitnutzungs- oder Mitbenutzungsrecht i. S. d. § 40 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c DDR-WasserG 1982 begründet worden war.
    BGH
    31.01.2002
  7. VII ZR 206/00 - Schuldbekenntnis, - im Vertragsrecht nicht bindend
    Leitsatz: Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zu einem "Schuldbekenntnis am Unfallort" finden im Vertragsrecht keine Anwendung.
    BGH
    24.01.2002
  8. IX ZR 180/99 - Gläubigerbenachteiligung, keine - bei Zurückbehaltungsrecht; Konkursanfechtung, - und Zurückbehaltungsrecht
    Leitsatz: Eine Gläubigerbenachteiligung liegt nicht vor, soweit Erwerber - die gegenüber dem Gemeinschuldner als Veräußerer die Zahlung des Entgelts bis zur Fertigstellung eines Gebäudes verweigern dürfen - ihre Gegenrechte durch eine Vereinbarung ablösen lassen, demzufolge sie die zurückzubehaltenden Teile des Entgelts an einen Treuhänder zahlen, der daraus offenstehende Forderungen von Handwerkern bezahlen soll, damit diese die Gebäude anstelle des Gemeinschuldners ohne Preisaufschlag fertigstellen.
    BGH
    24.01.2002
  9. IX ZR 204/00 - Bauhandwerkersicherung und Bürgschaft auf erstes Anfordern
    Leitsatz: 1. Bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern sind Einwände des Bürgen gegen den Zahlungsanspruch im Erstprozeß nur dann möglich, wenn sich deren Berechtigung aus dem unstreitigen Sachverhalt oder dem Inhalt der Vertragsurkunde ohne weiteres ergibt. 2. Ist die Bürgschaft auf erstes Anfordern als Bauhandwerkersicherung erteilt worden, sind die Einschränkungen des § 648 a Abs. 2 BGB (Zahlung nur unter bestimmten Voraussetzungen) nicht beachtlich. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    24.01.2002
  10. IX ZR 228/00 - Erbbauzins, Leistungsvorbehalt bei -
    Leitsatz: a) ErbbauVO § 9 Zur Anpassung des Erbbauzinses aufgrund eines Leistungsvorbehalts. b) BRAO § 51 a. F. Unterbreitet der Mandant infolge eines Anwaltsfehlers ein ungünstiges Vertragsangebot, tritt der Vermögensschaden erst mit dessen Annahme ein.
    BGH
    24.01.2002