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63 S 255/18 - Schweigen auf Bitte um Belegeinsicht keine Verweigerung
Leitsatz: Das bloße Schweigen des Vermieters auf eine Terminsanfrage des Mieters zur Belegeinsicht stellt noch keine Verweigerung der Belegeinsicht dar. (Leitsatz der Redaktion)
LG Berlin
14.06.2019