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Urteil Schweigen auf Bitte um Belegeinsicht keine Verweigerung
Schlagworte
Schweigen auf Bitte um Belegeinsicht keine Verweigerung
Leitsatz
Das bloße Schweigen des Vermieters auf eine Terminsanfrage des Mieters zur Belegeinsicht stellt noch keine Verweigerung der Belegeinsicht dar.
(Leitsatz der Redaktion)
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