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Urteil Rückgabe der Mietsache durch unangekündigte Schlüsselübersendung
Schlagworte
Rückgabe der Mietsache durch unangekündigte Schlüsselübersendung
Leitsatz
Bei unangekündigter Schlüsselübersendung erhält der Vermieter mit Schlüsselzugang Besitz an der Mietsache. Die Mietsache ist aber erst dann zurückgegeben gem. § 546 Abs. 1 BGB, wenn der Vermieter hiervon Kenntnis hat; ein Kennenmüssen reicht nicht aus.
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