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Urteil Enthaftungserklärung des Insolvenzverwalters hinsichtlich der Mietrückzahlungsansprüche gegenüber altem Vermieter wirkt gegen Erwerber
Schlagworte
Enthaftungserklärung des Insolvenzverwalters hinsichtlich der Mietrückzahlungsansprüche gegenüber altem Vermieter wirkt gegen Erwerber
Leitsatz
Die Erklärung des Insolvenzverwalters/Treuhänders, für Ansprüche aus dem Wohnraummietverhältnis des Schuldners nach Ablauf der dreimonatigen gesetzlichen Kündigungsfrist nicht mehr mit der Insolvenzmasse aufzukommen, wirkt auch gegenüber dem Erwerber, auf den das Mietverhältnis infolge Veräußerung des Grundstücks übergegangen ist, wenn sie in Unkenntnis des Eigentumsübergangs dem alten Vermieter gegenüber abgegeben worden ist.
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