2-13 T 27/22 - Durchsetzung von Hausgeldansprüchen in verwalterloser Zwei-Personen-GdWE
Leitsatz: Auch in einer verwalterlosen Zwei-Personen-GdWE können Hausgeldansprüche nur aufgrund eines Beschlusses über eine Jahresabrechnung oder einen Wirtschaftsplan geltend gemacht werden. Zudem muss der Zahlungsanspruch auch hier von der Gemeinschaft durchgesetzt werden, einzelne Eigentümer sind hierzu nicht befugt.