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Urteil Fristlose Kündigung ohne Abmahnung, Fälligkeit und Abrechnung der Mietkaution


Schlagworte

Fristlose Kündigung ohne Abmahnung, Fälligkeit und Abrechnung der Mietkaution

Leitsätze

1. Zu den Voraussetzungen einer fristlosen Mieterkündigung ohne Abmahnung.

2. Der Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters wird fällig mit Rückgabe der Mietsache und Zugang einer Abrechnung beim Mieter.

3. Kommt der Vermieter einem Auskunftsverlangen des Mieters hinsichtlich der Abrechnung der Kaution nicht nach, so muss er sich gemäß §§ 242, 162 BGB so behandeln lassen, als hätte er über die Kaution abgerechnet.

4. Zur Abrechnungsfrist in einfachen Fällen.

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