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Urteil Ausgleichsanspruch für vom Nachbargrundstück ausgehenden Brand
Schlagworte
Ausgleichsanspruch für vom Nachbargrundstück ausgehenden Brand
Leitsatz
Ein Grundstückseigentümer, der einen Handwerker Reparaturarbeiten am Haus vornehmen lässt, ist als Störer im Sinne des § 1004 Abs. 1 BGB verantwortlich, wenn das Haus infolge der Arbeiten in Brand gerät und das Nachbargrundstück beschädigt wird. Dass der Handwerker sorgfältig ausgesucht wurde, ändert daran nichts.
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