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Urteil Beweisverbot für illegale Fotoaufnahmen, Einhaltung der Hausordnung
Schlagworte
Beweisverbot für illegale Fotoaufnahmen, Einhaltung der Hausordnung
Leitsatz
Ein Sachvortrag, der auf unzulässig aufgenommene Fotos gestützt wird, unterliegt insgesamt nicht nur einem Beweisverwertungs-, sondern auch einem Sachvortragsverwertungsverbot.
(Leitsatz der Redaktion)
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