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Urteil Trittschall im Altbau kein Mietmangel
Schlagworte
Trittschall im Altbau kein Mietmangel
Leitsatz
Bei einem Altbau aus den Anfängen des 20. Jahrhunderts sind Holzbalkendecken mit Dielen typisch; Trittschallgeräusche sind dabei unvermeidlich und stellen keinen Mietmangel dar.
(Leitsatz der Redaktion)
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