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Urteil Studentische Wohngemeinschaft und Mieterwechsel


Schlagworte

Studentische Wohngemeinschaft und Mieterwechsel

Leitsatz

Eine ergänzende Vertragsauslegung für eine Zustimmung des Vermieters zu zukünftigem Mieterwechsel scheidet aus, wenn bei Vertragsschluss die Mieter zwar mitteilten, sie wollten für ihr Studium oder den Zivildienst nach Berlin ziehen, um ein typisch studentisches WG-Leben zu führen, der Vermieter jedoch sein Einverständnis mit einem künftigen Wechsel in der Mieterstruktur nicht erklärt hatte (Anschluss und Fortführung von BGH GE 2022, 636).

(Leitsatz der Redaktion)

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