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  1. 18/8b C 5/99 - Vorbehaltlose Zahlung und Gleitklausel bei unwirksamer Mieterhöhung nach Modernisierung
    Leitsatz: 1. Bei einer Mieterhöhung nach Modernisierung gemäß § 10 WoBindG ist der Abzug von fälligen Instandsetzungskosten zu berechnen und zu erläutern. 2. Eine vertraglich vereinbarte Mietgleitklausel und der Bescheid der IBB Berlin ersetzen eine wirksame Mieterhöhungserklärung. 3. Eine vorbehaltlose Zahlung des Mieters stellt keine Zustimmung zur Vertragsänderung dar.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    07.10.1999
  2. 19 C 229/99 - Betriebskostenerhöhung und Staffelmiete
    Leitsatz: Bei Vereinbarung einer Staffelmiete kann der Vermieter eine Mieterhöhung wegen gestiegener Betriebskosten nur insofern geltend machen, als diese seit dem Inkrafttreten der letzten Staffel gestiegen sind.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    13.08.1999
  3. 5 C 142/99 - Nachwirkungsfrist der Preisbindung bei vermietetem Einfamilienhaus
    Leitsatz: Die vorzeitige Rückzahlung der öffentlichen Mittel beendet nicht die Preisbindung für ein vermietetes Einfamilienhaus.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    21.07.1999
  4. 2 C 1001/96 - Keine Minderung bei geringfügiger Unterschreitung der öffentlich-rechtlich normierten Stellplatzbreite; Mietmangel
    Leitsatz: Ein zur Minderung berechtigender Mangel liegt nicht vor, wenn zwar die gesetzliche Mindestbreite eines Stellplatzes geringfügig unterschritten wird, der Stellplatz aber ohne Aufwand nutzbar ist.
    AG Sömmerda
    18.01.1999
  5. 31 C 1857/99 - Eigenbedarfskündigung; Kündigungssperrfrist; Veräußerung; Wohnungseigentum
    Leitsatz: Der Lauf der Kündigungssperrfrist nach Verkauf der in Wohnungseigentum umgewandelten Mietwohnung beginnt, wenn die Veräußerung des Wohnungseigentums durch Einigung und Eintragung nach den §§ 873, 925 BGB wirksam geworden ist.
    AG Stuttgart
    23.04.1999
  6. 4 C 329/99 - Heizungskosten; Zwischenablesung; Nutzerwechselgebühr
    Leitsatz: Die Kosten von Zwischenablesung und die sog. Nutzerwechselgebühr unterfallen einer mietvertraglichen Regelung über die Kosten des Betriebs und der Verwendung von Wärmemengenzählern, Heizkostenverteilern, Warmwasserzählern und/oder Warmwasserkostenverteilern.
    AG Steinfurt
    30.09.1999
  7. 4 C 629/98 - Betriebskosten; Wärmemengenzähler; Kaltwasserzähler; Gartenpflegekosten
    Leitsatz: Wartungskosten und Kosten der Ersatzbeschaffung von Batterien für Wärmemengenzähler, Kaltwasserzählergebühren und Gartenpflegekosten gehören zu den umlagefähigen Nebenkosten.
    AG Steinfurt
    04.02.1999
  8. 4 C 588/98 - Umstellung Zentralheizung auf Wärmelieferung mit Direktabrechnung; Wärmecontracting
    Leitsatz: 1. Aus ergänzender Vertragsauslegung kann sich eine Berechtigung des Vermieters ergeben, die Wärmeversorgung von der selbstbetriebenen Zentralheizung auf Wärmelieferung durch einen Dritten mit Direktabrechnung umzustellen. 2. Soweit keine Modernisierung im Sinne des § 3 MHG vorliegt, können auch danach nur Betriebskosten gem. § 27 II. BV umgelegt werden; Investitionskosten gehören dazu nicht.
    AG Starnberg
    10.02.1999
  9. 3 b C 260/99 - Verwirkung des Mängelbeseitigungsanspruchs bei vorbehaltloser Mietzahlung über zehn Jahre
    Leitsatz: Der Erfüllungsanspruch des Mieters auf Beseitigung von Mängeln ist verwirkt, wenn bei einem Zeitraum von zehn Jahren der volle Mietzins vorbehaltlos gezahlt wurde.
    AG Spandau
    22.10.1999
  10. 104 C 210/99 - Unwirksame Endrenovierungsklausel; Rückgabe des von einem Dritten zu Kautionszwecken verpfändeten Sparbuchs
    Leitsatz: 1. Die formularvertragliche Regelung: "Im Hinblick darauf, daß der Mieter eine neue Wohnung übernimmt, verpflichtet er sich, die Wohnung im gleichwertigen Zustand zurückzugeben bzw. das, was daran fehlt, in Geld zu ersetzen. Dies gilt insbesondere für Schönheitsreparaturen" stellt eine unwirksame Endrenovierungsklausel dar. 2. Ein möglicher Anspruch des Vermieters auf Nachzahlung noch nicht abgerechneter Nebenkosten begründet kein Zurückbehaltungsrecht an der Mietsicherheit. 3. Hat sich allein der Mieter zur Stellung einer Mietsicherheit verpflichtet, und überläßt er dem Vermieter zu diesem Zweck ein zu dessen Gunsten von einem Dritten verpfändetes Sparbuch, kann er als Leistender im Sinne des § 812 BGB dessen Freigabe und Aushändigung an sich verlangen.
    AG Schöneberg
    09.08.1999