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Suchergebnis Urteilssuche (611 - 620 von 903)

  1. 317 C 324/99 - Vertragsverletzung; Kündigung; Verurteilung; Urteil; Vollstreckungstitel; Schönheitsreparturen; Vertragserfüllung
    Leitsatz: Der Vermieter hat kein Recht, das Mietverhältnis wegen Vertragsverletzung zu kündigen, wenn der Mieter trotz der Verurteilung zur Vertragserfüllung die ihm obliegenden Schönheitsreparaturen während des Mietverhältnisses nicht ausführt, da ihm die Möglichkeit der Zwangsvollstreckung verbleibt.
    AG Hamburg-Altona
    19.08.1999
  2. 3 C 591/98 - Taubendreck auf dem Balkon kein Mangel
    Leitsatz: Die ständige Verunreinigung des Balkons durch Taubenkot berechtigt nur dann zur Minderung, wenn der Vermieter durch zumutbare Maßnahmen die Verschmutzung hätte vermeiden können.
    AG Neukölln
    19.08.1999
  3. 213 C 171/99 - Verjährungsfrist; Beginn; Schadensersatz; Wohnungseingangstür; Beschädigung; Rückgabe der Mietsache; Hauptleistungspflicht
    Leitsatz: Der Lauf der Verjährungsfrist für den Schadensersatzanspruch des Vermieters beginnt mit dem Zeitpunkt des Zurückerhalts der Mietsache, wenn der Mieter vertragswidrig die Wohnungseingangstür beschädigt hat. Ein Beginn der Verjährungsfrist wegen Verletzung der Rückgabepflicht erst nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung zur Wiederherstellung der Mietsache setzt eine Hauptleistungspflicht des Mieters voraus; ob eine Hauptleistungspflicht im Einzelfall gegeben ist, bestimmt sich auch danach, ob erhebliche Kosten für die Wiederherstellung der Tür anfallen.
    AG Köln
    18.08.1999
  4. C 85/99 - Zwischenablesung; Kosten; Heizkostenverteiler
    Leitsatz: Die Kosten der Zwischenablesung gehören zu denen der Verbrauchserfassung nach § 7 Abs. 2 HeizkV und sind, da sie nutzerbezogen ermittelt werden können, grundsätzlich vom ausziehenden Mieter zu tragen.
    AG Schopfheim
    18.08.1999
  5. 19 C 229/99 - Betriebskostenerhöhung und Staffelmiete
    Leitsatz: Bei Vereinbarung einer Staffelmiete kann der Vermieter eine Mieterhöhung wegen gestiegener Betriebskosten nur insofern geltend machen, als diese seit dem Inkrafttreten der letzten Staffel gestiegen sind.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    13.08.1999
  6. 104 C 210/99 - Unwirksame Endrenovierungsklausel; Rückgabe des von einem Dritten zu Kautionszwecken verpfändeten Sparbuchs
    Leitsatz: 1. Die formularvertragliche Regelung: "Im Hinblick darauf, daß der Mieter eine neue Wohnung übernimmt, verpflichtet er sich, die Wohnung im gleichwertigen Zustand zurückzugeben bzw. das, was daran fehlt, in Geld zu ersetzen. Dies gilt insbesondere für Schönheitsreparaturen" stellt eine unwirksame Endrenovierungsklausel dar. 2. Ein möglicher Anspruch des Vermieters auf Nachzahlung noch nicht abgerechneter Nebenkosten begründet kein Zurückbehaltungsrecht an der Mietsicherheit. 3. Hat sich allein der Mieter zur Stellung einer Mietsicherheit verpflichtet, und überläßt er dem Vermieter zu diesem Zweck ein zu dessen Gunsten von einem Dritten verpfändetes Sparbuch, kann er als Leistender im Sinne des § 812 BGB dessen Freigabe und Aushändigung an sich verlangen.
    AG Schöneberg
    09.08.1999
  7. 7 C 77/99 - Mieterhöhung bei einer Bruttomiete mit dem Nettomietspiegel; wahlweise Betriebskostenpauschalierung oder tatsächliche Betriebskosten
    Leitsatz: 1. Zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete bei einem Bruttomietzins können entweder die vom Mieter geschuldeten Betriebskostenanteile oder die im GEWOS-Endbericht veröffentlichten Werte herausgerechnet werden. 2. Die Berufung des Vermieters auf einen höheren aktuellen Betriebskostenanteil macht das Mieterhöhungsverlangen nicht unwirksam.
    AG Schöneberg
    04.08.1999
  8. 212 C 91/99 - Minderung; Mietminderung; Bauarbeiten der Deutschen Bahn; DB; Ausbau einer Eisenbahnstrecke; Lärm; Planfeststellungsverfahren; Positive Kenntnis vom Minderungsgrund
    Leitsatz: Ein Mieter ist nicht verpflichtet, im eigenen Interesse sich bei den entsprechenden öffentlichen Stellen kundig zu machen, ob eine Änderung in der Bebauung im unmittelbaren Nachbargebiet erfolgen soll.
    AG Köln
    03.08.1999
  9. 11 C 115/99 - Haftung; Gebäudebesitzer; Gebäudeeigentümer; Sturm; Kamin; Schornstein; Schadensersatz; bauliche Anlage; höhere Gewalt; Unterhaltspflicht; Schornsteinfeger; Wartung; Haftungsbefreiung
    Leitsatz: Herabstürzende Teile eines Kamins durch Witterungseinwirkungen begründen den Anscheinsbeweis für mangelhafte Prüfung und Unterhaltung der baulichen Anlage durch den Gebäudebesitzer. Eine regelmäßige Prüfung durch den Schornsteinfeger, der für die Standsicherheit eines Schornsteins weder zuständig noch kompetent ist, führt nicht zu einer Haftungsbefreiung des unterhaltspflichtigen Gebäudebesitzers.
    AG Grevenbroich
    02.08.1999
  10. 9 C 272/98 - Schönheitsreparaturverpflichtung bei DDR- Mietverträgen
    Leitsatz: Ist der Mieter nach einem DDR-Mietvertrag zur malermäßigen Instandhaltung während der Dauer des Mietverhältnisses verpflichtet, schuldet er bei Rückgabe der Wohnung Schadensersatz für unterlassene Schönheitsreparaturen nur bei Substanzgefährdung.
    AG Lichtenberg
    30.07.1999