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Urteil Unwirksamer Kündigungsverzicht nach Zwangsversteigerung
Schlagworte
Unwirksamer Kündigungsverzicht nach Zwangsversteigerung
Leitsatz
Der Ausübung des Sonderkündigungsrechts des Erstehers nach § 57a ZVG stehen, wenn die Zuschlagserteilung zu den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen erfolgt, Kündigungsbeschränkungen - hier: Ausschluss der Eigenbedarfskündigung -, die zwischen dem Mieter und dem vormaligen Eigentümer (Vermieter) vereinbart worden sind, nicht entgegen.
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