Urteil Substantiierte Begründung für eine Eigenbedarfskündigung
Schlagworte
Substantiierte Begründung für eine Eigenbedarfskündigung
Leitsätze
1. Die Angabe der Gründe für das berechtigte Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses im Kündigungsschreiben gemäß § 573 Abs. 3 Satz 1 BGB ist eine Wirksamkeitsvoraussetzung für die Kündigung.
2. Zwar darf die Kündigung durch diese formale Anforderung nicht unzumutbar erschwert werden. Gleichwohl darf sich die Begründung nicht in Leerformeln, Floskeln oder bloßen Schlagworten erschöpfen. Die Gründe müssen ausreichend substantiiert sein. Es müssen die Kerntatsachen mitgeteilt werden, aus denen sich der Eigenbedarf ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 22. Mai 2019 - VIII ZR 167/17 Rn. 20, 49; Urteil vom 15. September 2021 - VIII ZR 76/20 Rn. 15).
3. Als Begründung für eine Eigenbedarfskündigung genügt daher nicht die Erklärung: „Ich selbst werde nach Ihrem Auszug und Abschluss der nötigen Renovierungsarbeiten das Wohnhaus beziehen. Aufgrund der räumlichen Trennung von meiner Frau und meiner jetzigen Wohnsituation und meines Alters ist die Kündigung unumgänglich.“
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