2-13 S 22/25 - Beschlussersatzklage zur Rechtsverfolgung durch die GdWE
Leitsatz: 1. Ein Wohnungseigentümer kann grundsätzlich mit der Beschlussersetzungsklage eine Rechtsverfolgung durch die GdWE gegen einen anderen Eigentümer erzwingen, wenn ein Anspruch - hier auf Unterlassen der teilungserklärungswidrigen Nutzung - ernsthaft in Betracht kommt. 2. Kann aufgrund eines übermäßigen Prozessrisikos die GdWE die Anspruchsdurchsetzung ablehnen, dürfte ein Anspruch des Eigentümers auf Rückermächtigung zur Anspruchsdurchsetzung bestehen.