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Urteil Schadenszuordnung bei Ein-Mann-GmbH
Schlagworte
Schadenszuordnung bei Ein-Mann-GmbH
Leitsatz
Für den auf einen Mietmangel gestützten Schadensersatzanspruch des Mieters, der Alleingesellschafter einer GmbH ist, kommt es auch dann nur auf seine Vermögenslage - und nicht auf die „seiner“ GmbH - an, wenn der Schaden aus einem Auftragsverhältnis resultiert, bei dem die GmbH Auftraggeberin und der Alleingesellschafter Auftragnehmer ist.
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