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Urteil Dübellöcher in Wandfliesen und Entfernung von Fußbodenleisten
Schlagworte
Dübellöcher in Wandfliesen und Entfernung von Fußbodenleisten
Leitsätze
1. Das Durchbohren der Wandfliesen ist - anders als das Anbringen von Dübellöchern im Allgemeinen -, vom Vermieter im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs nur dann hinzunehmen, wenn nicht die Platzierung des Bohrlochs in den Fliesenfugen möglich gewesen wäre.
2. Das Entfernen von Fußleisten in der Wohnung begründet einen Schadensersatzanspruch wegen Beschädigung der Mietsache.
(Leitsätze Redaktion ZMR)
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