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Urteil Keine nachgeholte Modernisierungsmieterhöhung bei Staffelmieten
Schlagworte
Keine nachgeholte Modernisierungsmieterhöhung bei Staffelmieten
Leitsatz
Die Vereinbarung einer Staffelmiete ist ein vertraglicher Ausschluss des Mieterhöhungsverfahrens für Modernisierungsmaßnahmen während der Staffelmietdauer; dies gilt auch für eine nachgeholte Mieterhöhung erst nach Ablauf der Laufzeit der Staffelmiete (Anschluss an LG Berlin GE 1992, 381).
(Leitsatz der Redaktion)
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