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Urteil Keine nachgeholte Modernisierungsmieterhöhung bei Staffelmieten


Schlagworte

Keine nachgeholte Modernisierungsmieterhöhung bei Staffelmieten

Leitsatz

Die Vereinbarung einer Staffelmiete ist ein vertraglicher Ausschluss des Mieterhöhungsverfahrens für Modernisierungsmaßnahmen während der Staffelmietdauer; dies gilt auch für eine nachgeholte Mieterhöhung erst nach Ablauf der Laufzeit der Staffelmiete (Anschluss an LG Berlin GE 1992, 381).

(Leitsatz der Redaktion)

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