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  1. VIII ZR 80/18 - Transparenzanforderungen an einseitige Gaspreiserhöhung des Grundversorgers, im Privatrechtsmantel organisierte Staatsbeteiligung
    Leitsatz: a) Die Transparenzanforderungen des Art. 3 Abs. 3 Satz 4 bis 6 in Verbindung mit Anhang A der Gas-Richtlinie 2003/55/EG sind - ungeachtet der Frage, ob diese Bestimmungen die hierfür erforderliche inhaltliche Unbedingtheit und hinreichende Genauigkeit aufweisen - auf einseitige Preiserhöhungen eines Energieversorgungsunternehmens - hier eines Grundversorgers - grundsätzlich auch dann nicht unmittelbar anzuwenden, wenn sich die Gesellschaftsanteile des Energieversorgungsunternehmens (hier einer GmbH) vollständig in öffentlicher Hand befinden. b) Allein die rein privatrechtliche Beteiligung des Staates oder einer Gebietskörperschaft an einer juristischen Person des Privatrechts führt nicht dazu, dass die betreffende Gesellschaft im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union „dem Staat oder dessen Aufsicht untersteht“ und ihr gegenüber deshalb Bestimmungen nicht fristgemäß oder unzulänglich umgesetzter Richtlinien unmittelbar zur Anwendung gebracht werden können. c) Zu den Anforderungen an den Vortrag des Grundversorgers zu den Voraussetzungen des ihm infolge ergänzender Vertragsauslegung des Gaslieferungsvertrags zustehenden Preisänderungsrechts (hier: Steigerung der eigenen (Bezugs-) Kosten, die nicht durch Kostensenkungen in anderen Bereichen der betroffenen Energievertriebssparte ausgeglichen werden). d) Für die Beurteilung, ob die Preiserhöhungen des Grundversorgers dessen (Bezugs-) Kostensteigerungen (hinreichend) abbilden, kommt es nicht darauf an, ob der Versorger die Steigerung der Gasbezugskosten durch zurückgehende Kosten in anderen Unternehmensbereichen außerhalb der Gassparte hätte auffangen können (Anschluss an Senatsurteil vom 19. November 2008 - VIII ZR 138/07, BGHZ 178, 362 Rn. 40).
    BGH
    29.01.2020
  2. 17 C 141/22 - Fälschung der Betriebskostenabrechnung zum Zwecke der Erlangung höherer Leistungen des JobCenters
    Der Fall: ...rechtswidrigem Handeln hatte verleiten wollen, u. a...
    AG Neukölln
    18.10.2022
  3. XI ZR 389/07 - Darlehensvertrag, vollstreckbares Schuldversprechen, Verbindlichkeit
    Leitsatz: Ein im Darlehensvertrag entgegen § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 g VerbrKrG nicht angegebenes, vom Verbraucher aber gleichwohl bestelltes vollstreckbares Schuldversprechen, das eine bestehende Verbindlichkeit sichert, muss der Kreditgeber nicht zurückgewähren.
    BGH
    22.07.2008
  4. V ZR 12/17 - Kein Wiederkaufsrecht durch Errichtung von Windrädern, unwirksame Auflage im Kaufvertrag über Beteiligung der BVVG an Vertragsverhandlungen mit Windkraftbetreibern
    Leitsatz: ...i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 4 Fall 2 und Satz 5...
    BGH
    14.09.2018
  5. 1 W 6250/96 - Beitrittsgebiet; Gesellschaft; Aktionärseigenschaft; Nachtragsliquidator; Vertretungsmacht
    Leitsatz: ...des Nachtragsliquidators wirksam. 2...
    KG
    07.07.1998
  6. VIII ZR 249/23 - Mieterhöhung für Wohnung mit Stellplatz
    Leitsatz: .... 2. Ein Mieterhöhungsverlangen ist...
    BGH
    22.10.2024
  7. IX ZR 45/07 - Zahlungsansprüche auf erstes Anfordern im Insolvenzfeststellungsverfahren
    Leitsatz: Zahlungsansprüche auf erstes Anfordern können Gegenstand eines Insolvenzfeststellungsverfahrens nach § 179 InsO sein.
    BGH
    29.05.2008
  8. Allg. Reg. 31/71 - Berechtigtes Interesse einer Gemeinde als Vermieter; Wohnraummietvertrag; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung; Widerspruch des Mieters; Gemeinde als Vermieter; Mieterschutz; Härteklausel; Sozialklausel; berechtigtes Interesse des Vermieters; Gemeinde
    Leitsatz: ...1970,169) 2. Eine Gemeinde, die ein...
    BayObLG
    30.11.1971
  9. I ZR 171/19 - Urheberrechtlich geschützte Rundfunkübertragung in Ferienwohnungen
    Leitsatz: Der Betreiber von acht Ferienwohnungen, die mit Radio- und Fernsehgeräten ausgestattet sind, an die Hör- und Fernsehrundfunksendungen über eine Verteileranlage weitergeleitet werden, greift in das ausschließliche Recht von Urhebern, ausübenden Künstlern, Sendeunternehmen und Filmherstellern zur öffentlichen Wiedergabe ihrer Werke oder Leistungen ein.
    BGH
    18.06.2020