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  1. V ZR 85/06 - Anspruch der Berechtigten auf Gegenwert der Vermögensgegenstände; Abzug von erstattungsfähigen Aufwendungen des Verfügungsberechtigten bei investivem Verkauf; Freistellungsklausel
    Leitsatz: 1. Bei einem investiven Verkauf können Aufwendungen, die der Berechtigte dem Verfügungsberechtigten im Falle der Restitution gemäß § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG zu erstatten hätte, von dem für die zurückzuübertragende Sache erhaltenen, herauszugebenden Erlös abgezogen werden. 2. Eine Klausel im Kaufvertrag, wonach der Erwerber in diesem Fall zusätzlich zur Zahlung des Kaufpreises die von den Berechtigten dem Verfügungsberechtigten gem. § 9 Abs. 3 Satz 4 VermG zu erstattenden Aufwendungen zu erstatten hat ist gem. § 9 AGBG (jetzt: § 307 Abs. 1 BGB) unwirksam. (Leitsatz zu 2. von der Redaktion)
    BGH
    20.07.2007
  2. BVerwG 8 B 8.04 - Verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Zuständigkeit; Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen; gesetzlicher Parteiwechsel
    Leitsatz: ...C 9.03 - ZOV 2004, 86). Die Frage der...
    BVerwG
    12.06.2004
  3. BVerwG 7 C 27.00 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; besatzungshoheitliche Enteignung; Vollzugsauftrag
    Leitsatz: Ein Vollzugsauftrag der sowjetischen Besatzungsmacht, der ihre Verantwortlichkeit auch für Enteignungen nach der Gründung der DDR begründet, setzt voraus, daß sie selbst die Anweisung oder jedenfalls den Anstoß zur Durchführung der Enteignung des Vermögenswertes gegeben hat.
    BVerwG
    25.10.2001
  4. BVerwG 7 C 24.98 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; redlicher Erwerb; Unredlichkeit; Ausnahme von der Stichtagsregelung
    Leitsatz: Die Vorschrift des § 4 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz Buchst. a VermG (Ausnahme von der Stichtagsregelung bei schriftlicher Beantragung oder aktenkundiger Anbahnung des Erwerbs vor dem 19. Oktober 1989) setzt voraus, daß das Grundstück oder Gebäude aus der Hand des Staates erworben wurde.
    BVerwG
    29.04.1999
  5. V ZR 356/96 - Grundbucheintragung von Volkseigentum ohne Berücksichtigung des Nacherben; Verfügungsbefugnis über zu Unrecht als Volkseigentum eingetragenes Grundstück
    Leitsatz: a) Die Nichtberücksichtigung eines Nacherben bei der Eintragung von Volkseigentum in das Grundbuch ist nach Art. 237 § 1 EGBGB zu beachten. b) § 8 VZOG in der Fassung des Registerverfahrensbeschleunigungsgesetzes schuf nicht die Befugnis, über ein Grundstück zu verfügen, das zu Unrecht als Volkseigentum im Grundbuch eingetragen war.
    BGH
    19.06.1998