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Urteil Verhaltensbedingte Kündigung des Mietverhältnisses wegen unerlaubter teilgewerblicher Nutzung
Schlagworte
Verhaltensbedingte Kündigung des Mietverhältnisses wegen unerlaubter teilgewerblicher Nutzung
Leitsatz
Der Vermieter kann gemäß §§ 573 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB auch dann zur verhaltensbedingten Kündigung des Mietverhältnisses wegen unerlaubter teilgewerblicher Nutzung berechtigt sein, wenn die vertragswidrige Nutzung nicht vom Mieter selbst, sondern - mit seiner Kenntnis - von einem Familienangehörigen oder sonstigen Dritten ausgeübt wird.
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