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Urteil Verhaltensbedingte Kündigung des Mietverhältnisses wegen unerlaubter teilgewerblicher Nutzung


Schlagworte

Verhaltensbedingte Kündigung des Mietverhältnisses wegen unerlaubter teilgewerblicher Nutzung

Leitsatz

Der Vermieter kann gemäß §§ 573 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB auch dann zur verhaltensbedingten Kündigung des Mietverhältnisses wegen unerlaubter teilgewerblicher Nutzung berechtigt sein, wenn die vertragswidrige Nutzung nicht vom Mieter selbst, sondern - mit seiner Kenntnis - von einem Familienangehörigen oder sonstigen Dritten ausgeübt wird.

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