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Urteil Ausnutzung einer Zwangslage beim Schenkungsvertrag durch Zuwendungsempfänger
Schlagworte
Ausnutzung einer Zwangslage beim Schenkungsvertrag durch Zuwendungsempfänger
Leitsatz
Ist der Schenker aufgrund einer objektiven oder subjektiven Zwangslage zur Schenkung veranlasst worden, kann der Vorwurf der Sittenwidrigkeit nicht nur solche Personen treffen, die diese Zwangslage herbeigeführt haben. Vielmehr kann es ausreichen, wenn der Zuwendungsempfänger sich eine bestehende Zwangslage bewusst zunutze macht.
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