66 S 144/22 - Abgelehnte Zustimmung zur Modernisierung, Berufung auf wohnwertminderndes Merkmal
Leitsatz: Es ist dem Mieter nicht verwehrt, sich auf ein wohnwertminderndes Merkmal zu berufen, auch wenn der Vermieter dies vorher im Zuge einer Modernisierung beseitigen wollte, die vom Mieter jedoch abgelehnt wurde (hier: WC ohne Lüftungsmöglichkeit).(Leitsatz der Redaktion)