Urteil Mieterhöhung nach öffentlich-rechtlicher Schließung von Müllschächten und anschließender Erweiterung von Müllplätzen sowie Errichtung von Recyclingannahmestellen
Schlagworte
Mieterhöhung nach öffentlich-rechtlicher Schließung von Müllschächten und anschließender Erweiterung von Müllplätzen sowie Errichtung von Recyclingannahmestellen
Leitsatz
Ist der Vermieter öffentlich-rechtlich zur Schließung von Müllabwurfanlagen verpflichtet, handelt es sich dabei und bei den damit zwingend verbundenen Anschlussmaßnahmen wie der Erweiterung von Müllstandplätzen und Einrichtung von Wertstoffannahmemöglichkeiten um Maßnahmen aufgrund von Umständen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, die durch Legaldefinition als Modernisierungsmaßnahmen eingestuft sind.
(Leitsatz der Redaktion)
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