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Urteil Erweiterung der Müllplätze, Errichtung von Recyclingsammelstellen, Schließung der Müllabwurfanlagen als Modernisierungsmaßnahmen
Schlagworte
Erweiterung der Müllplätze, Errichtung von Recyclingsammelstellen, Schließung der Müllabwurfanlagen als Modernisierungsmaßnahmen
Leitsatz
Ein Vermieter kann die Miete nicht nach § 559 BGB erhöhen, nachdem er wegen Schließung der Müllabwurfanlage (Müllschlucker) die Müllplätze erweitert und Recyclingsammelstellen errichtet hat.
(Leitsatz der Redaktion)
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