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Urteil Einheitliches Mietverhältnis und Ausscheiden eines Mitmieters, Einzelkündigung bei Wohngemeinschaften


Schlagworte

Einheitliches Mietverhältnis und Ausscheiden eines Mitmieters, Einzelkündigung bei Wohngemeinschaften

Leitsätze

1. Die Kündigung eines von mehreren Mietern ist unwirksam, auch wenn im Mietvertrag geregelt ist, dass die Kündigung durch einen Mieter zu Lasten des Mitmieters gelten soll.

2. Die notwendige Zustimmung des Vermieters zum Ausscheiden aus dem Mietverhältnis und der Aufnahme eines neuen Mieters ist nicht konkludent im Voraus erteilt, wenn die bisherigen Mieter zwar möglicherweise eine Wohngemeinschaft bilden wollen, diese jedoch nicht erkennbar auf Fluktuation ausgerichtet ist.

(Leitsätze der Redaktion)

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