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  1. 4 REMiet 10/81 - Leitungsverstopfungs-Klausel; Formularmietvertrag; Wohnraummietvertrag; Leitungsverstopfung, Klausel; Formularklausel, Abflußreinigung; Instandsetzungspflicht; Verstopfung von Leistungen; Gebrauch, vertragsgemäßer, Verschlechterung der Mietsache, Haftung
    Leitsatz: Die Bestimmung eines vom Vermieter verwendeten Formularmietvertrages über Wohnraum, nach der, wenn bei Kanal- oder Leitungsverstopfungen in dem Hause, in dem sich die Mietwohnung befindet, der Verursacher des Schadens nicht ermittelt werden kann, alle Mieter anteilig für die Kosten der Schadensbehebung haften, ist unwirksam.
    OLG Hamm
    19.05.1982
  2. 329 OWi 307/81 - Vermittlungsprovision bei Altbauwohnung; Mietpreisbindung; Gebühr für Vertragsabschluß
    Leitsatz: Die Entgegennahme einer Gebühr für den Mietvertragsabschluß sowie einer Vermittlungsprovision verstößt bei preisgebundenen Altbauwohnungen gegen § 3 des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954.
    KG
    21.05.1982
  3. 8 W REMiet 988/82 - Rechtsentscheidvorlage
    Leitsatz: Zu den Anforderungen der Zulässigkeit einer Vorlage nach Art. III Abs. 1 Satz 1 3. Mietrechtsänderungsgesetz (Erlaß eines Rechtsentscheides abgelehnt.)
    KG
    24.05.1982
  4. ReMiet 2/82 - Schadensersatz wegen unberechtigter Eigenbedarfskündigung; Positive Vertragsverletzung; Schadensersatz/wegen unberechtigter Eigenbedarfskündigung; Mündlichkeit/einer Kündigung; Schadensersatz/wegen formunwirksamer Kündigung; Wohnungswechsel/Kosten al
    Leitsatz: Der durch einen Wohnungswechsel entstandene Schaden eines Mieters kann auch dann als durch eine unberechtigte Eigenbedarfskündigung des Vermieters adäquat verursacht angesehen werden, wenn der Mieter die Unwirksamkeit der (nicht formgerecht begründeten) Kündigung erkannt, aufgrund mündlich dargelegter schlüssiger Eigenbedarfsgründe das Mietverhältnis dann jedoch einvernehmlich mit dem Vermieter beendet hat (Anschluß an Oberlandesgericht Karlsruhe, Rechtsentscheid vom 7.10.1981 - 3 Re Miet 6/81-WM 1982, 11 ff.).
    BayObLG
    25.05.1982
  5. REMiet 2/82 - Schadensersatz wegen unberechtigter Eigenbedarfskündigung; Positive Vertragsverletzung; Schadensersatz/wegen unberechtigter Eigenbedarfskündigung; Mündlichkeit/einer Kündigung; Schadensersatz/wegen formunwirksamer Kündigung; Wohnungswechsel/Kosten als Schaden wegen unberechtigter Eigenbedarfskündigung; Eigenbedarfskündigung/Schadensersatz bei unberechtigter
    Leitsatz: Der durch einen Wohnungswechsel entstandene Schaden eines Mieters kann auch dann als durch eine unberechtigte Eigenbedarfskündigung des Vermieters adäquat verursacht angesehen werden, wenn der Mieter die Unwirksamkeit der (nicht formgerecht begründeten) Kündigung erkannt, aufgrund mündlich dargelegter schlüssiger Eigenbedarfsgründe das Mietverhältnis dann aber einvernehmlich mit dem Vermieter beendet hat (Anschluß an OLG Karlsruhe, NJW 1982, 54 = WuM 1982, 11 ff.).
    BayObLG
    25.05.1982
  6. 8 W REMiet 4712/81 - Duldungspflicht des Mieters; Wohnwertverbessernde Maßnahmen; Modernisierungsarbeiten; Zumutbarkeit; Wohngeld, Anrechenbarkeit; Wohngeld, Verzicht
    Leitsatz: Der Rechtsentscheid des Kammergerichts vom 22. Juni 1981 - 8 WRE Miet 4340/80 - wird wie folgt ergänzt: 1. Bei der Prüfung der Frage, ob einem Wohnungsmieter eine Duldung von Maßnahmen zur Verbesserung der gemieteten Räume gemäß § 541 a Abs. 2 Satz 1 BGB zugemutet werden kann, ist die Möglichkeit, Wohngeld in Anspruch zu nehmen, zu berücksichtigen. 2. Das Wohngeld ist als Teil des Gesamtnettoeinkommens des Mieters zu behandeln. Macht der Mieter von dem ihm zustehenden Anspruch auf Wohngeld keinen Gebrauch, muß er sich wegen der Duldungspflicht so behandeln lassen, als würde ihm Wohngeld gewährt. 3. Der Umfang der Duldungspflicht bestimmt sich nicht danach, ob der Mieter die durch die Wohnwertverbesserung bedingte Mieterhöhung im wesentlichen mit dem Wohngeld auffangen kann. Sondern es gelten die Grundsätze, die im Rechtsentscheid vom 22. Juni 1981 aufgestellt sind.
    KG
    28.05.1982
  7. 4 REMiet 11/81 - unwirksames Mieterhöhungsverlangen
    Leitsatz: Das von einem Bevollmächtigten des (Wohnraum-) Vermieters (schriftlich) vorgebrachte Mieterhöhungsverlangen nach § 2 MHG ist gemäß § 174 S. 1 BGB ist unwirksam, wenn der Bevollmächtigte eine Vollmachtsurkunde nicht vorlegt und der Mieter aus diesem Grunde das Erhöhungsbegehren unverzüglich zurückweist.
    OLG Hamm
    28.05.1982
  8. 8 W RE Miet 4712/81 - Duldungspflicht, Wohngeld
    Leitsatz: Der Rechtsentscheid des Kammergerichts vom 22. Juni 1981 - 8 W RE Miet 4340/80 - wird wie folgt ergänzt: 1. Bei der Prüfung der Frage, ob einem Wohnungsmieter eine Duldung von Maßnahmen zur Verbesserung der gemieteten Räume gemäß § 541 a Abs. 2 Satz 1 BGB zugemutet werden kann, ist die Möglichkeit, Wohngeld in Anspruch zu nehmen, mit zu berücksichtigen. 2. Das Wohngeld ist als Teil des Gesamtnettoeinkommens des Mieters zu behandeln. Macht der Mieter von dem ihm zustehenden Anspruch auf Wohngeld keinen Gebrauch, muß er sich wegen der Duldungspflicht so behandeln lassen, als würde ihm Wohngeld gewährt. 3. Der Umfang der Duldungspflicht bestimmt sich nicht danach, ob der Mieter die durch die Wohnwertverbesserung bedingte Mieterhöhung im wesentlichen mit dem Wohngeld auffangen kann. Sondern es gelten die Grundsätze, die im Rechtsentscheid vom 22. Juni 1981 aufgestellt sind.
    KG
    28.05.1982
  9. 4 REMiet 11/81 - Erhöhungserklärung durch Bevollmächtigten; Mietzinserhöhung, Erhöhungserklärung, Bevollmächtigter, Vollmachtsurkunden, Vorlage
    Leitsatz: Das von einem Bevollmächtigten des (Wohnraum-)Vermieters (schriftlich) vorgebrachte Mieterhöhungsverlangen nach § 2 MHG ist gemäß § 174 S. 1 BGB unwirksam, wenn der Bevollmächtigte eine Vollmachtsurkunde nicht vorlegt und der Mieter aus diesem Grunde das Erhöhungsbegehren unverzüglich zurückweist.
    OLG Hamm
    28.05.1982
  10. 18 C 187/82 - Ungenehmigte Haltung eines Hundes; Tierhalteverbot; Hundehaltung; Treu und Glauben; Unterlassungsanspruch, Ehepartner
    Leitsatz: 1. Klage auf Unterlassung der Tierhaltung, wenn nicht der Mieter, sondern dessen Ehepartner der Tierhalter ist. 2. Zum Tierhalteverbot, wenn der Tierhaltung erst nach längerer Zeit widersprochen wird.
    AG Charlottenburg
    03.06.1982